
Gemeinsam veranlagen trotz Trennung? Eine Steuerersparnis von mehreren Tausend Euro winkt.
Foto: Oliver Berg
Mehr Geld vom Finanzamt: Diese 5 Steuertipps kennen die wenigsten
Die Frist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Viele geben sie erst auf den letzten Drücker ab – und verpassen dadurch bares Geld. Denn mit ein paar kaum bekannten Kniffen lässt sich die Steuererstattung deutlich erhöhen.
1. Volle Pendlerpauschale trotz Fahrgemeinschaft
Auch wer sich das Auto mit anderen teilt, darf die komplette Entfernungspauschale ansetzen: 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent – unabhängig davon, wie oft man selbst fährt oder welches Verkehrsmittel genutzt wird.
2. Nach Trennung trotzdem gemeinsam veranlagen
Paare, die sich 2024 getrennt haben, dürfen für das Jahr noch gemeinsam veranlagen – das bringt oft mehrere Tausend Euro Steuerersparnis. Sogar im Folgejahr ist das noch möglich, wenn mindestens ein Monat Versöhnung gelingt.
3. Nebenkosten nicht vergessen
In der Betriebskostenabrechnung verstecken sich oft absetzbare Dienstleistungen wie Hausmeister, Gartenpflege oder Winterdienst. 20 % der Arbeitskosten erkennt das Finanzamt an. Auch die Abrechnung aus 2023 kann noch genutzt werden, wenn die neue fehlt.
4. Unterhalt fürs Kind manchmal absetzbar
Kein Kindergeld mehr und das Kind hat kaum eigenes Einkommen? Dann lassen sich bis zu 11.784 Euro jährlich als Unterhalt in der Steuer anrechnen – über die Anlage „Unterhalt“.
5. Verpflegung bei Dienstreisen zählt
Wer bei Geschäftsreisen nur Hotel und Fahrt ersetzt bekommt, kann Verpflegungspauschalen absetzen: 14 Euro für An- und Abreisetage, 28 Euro für volle Tage. Im Ausland gelten oft höhere Sätze.
Extra: Mit Software geht‘s leichter
Steuerprogramme helfen, Sparchancen zu erkennen. Viele sind kostenlos testbar – oder erst bei Abgabe kostenpflichtig. Das berichtet T-Online.de. (feh)