
Mit Milliarden aus Bankguthaben möchte die Regierung soziale Vorhaben finanzieren. Erste Details der Pläne wurden bekannt.
Foto: Christin Klose/Symbolbild
Milliarden: Merz-Regierung plant Zugriff auf Bank-Konten von Bürgern
Ein neues Gesetz könnte Milliarden für soziale Zwecke freisetzen. Doch die Pläne der Bundesregierung stoßen auf rechtlichen Widerstand.
Milliarden Konten: Regierung plant Zugriff
In Berlin bereitet die Bundesregierung derzeit einen Vorstoß vor, der Milliarden Euro auf bislang vergessenen Bankkonten mobilisieren soll. Im Fokus stehen sogenannte nachrichtenlose Konten, auf denen seit Jahren keine Aktivitäten mehr stattfinden. Schätzungen zufolge schlummern dort zwischen zwei und neun Milliarden Euro. Diese Gelder sollen künftig in einen staatlichen Fonds für soziale Investitionen fließen.
Was sind nachrichtenlose Konten?
Solche Konten entstehen häufig, wenn Kontoinhaber versterben und keine Erben bekannt sind. Doch auch lebende Personen, die den Zugang zu ihren Konten verloren haben, fallen unter diese Definition. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgehalten, dass diese Mittel künftig dem Gemeinwohl dienen sollen. Als Vorbild dient Großbritannien, wo Gelder von inaktiven Konten nach 15 Jahren für soziale Projekte genutzt werden.
Zentrale Meldestelle geplant
Als ersten Schritt plant die Bundesregierung eine klare gesetzliche Definition, wann ein Konto als nachrichtenlos gilt. Außerdem soll ein zentrales Melderegister eingerichtet werden, um solche Konten zu erfassen. Der Deutsche Bankenverband äußert laut ruhr24.de jedoch deutliche Bedenken.
Rechtliche Hürden und bestehende Regelungen
Im deutschen Recht ist bereits geregelt, dass erbenloses Vermögen an das jeweilige Bundesland oder, in bestimmten Fällen, an den Bund fällt. Erst wenn keine Erben festgestellt werden können, gelangt das Vermögen in die Staatskasse. Werden keine Ansprüche geltend gemacht, dürfen Banken die Gelder nach 30 Jahren behalten.
Was passiert mit vergessenen Konten?
Auch bei vergessenen, aber nicht erbenlosen Konten gilt: Nach 30 Jahren ohne Kontobewegung fällt das Geld an die Bank. Meldet sich später doch noch ein Kontoinhaber oder Erbe, muss die Bank den Betrag auszahlen. Kritiker der Regierungspläne warnen daher, dass eine voreilige Nutzung dieser Gelder rechtliche Konflikte auslösen könnte. Das berichtete ruhr24.de.
Dieser Bericht erschien erstmals am 04.06.2025.