
Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen steigen: Anfang kommenden Jahres auf 13,90 Euro, Anfang 2027 auf 14,60 Euro. Dabon würden rund 6,6 Millionen Arbeitnehmer profitieren.
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Millionen Arbeitnehmer profitieren! Neue Mindestlohn-Regel kommt 2026
Die Bundesregierung will Millionen Beschäftigten in Deutschland mehr Lohn zahlen – besonders zwei Gruppen sollen davon spürbar profitieren.
Höhere Mindestlöhne beschlossen: Ab 2026 gilt neue Regel
Ab Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erstmals seit 2024 wieder steigen. Die Bundesregierung plant eine zweistufige Erhöhung auf zunächst 13,90 Euro, ab Januar 2027 dann auf 14,60 Euro. Die Neuerung betrifft laut Statistischem Bundesamt bis zu 6,6 Millionen Jobs – besonders in Branchen mit vielen Geringverdienern.
Mindestlohn-Erhöhung: Diese Branchen profitieren besonders
Gebäudereinigung, Gastronomie, Einzelhandel, Landwirtschaft und Fleischverarbeitung zählen zu den Sektoren mit den meisten Mindestlohnempfängern, berichtet ruhr24.de. Auch im Reinigungsgewerbe ist der Anteil hoch. Die Anpassung soll den Arbeitsmarkt insgesamt stärken und für mehr Gerechtigkeit sorgen – gerade Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland werden überproportional profitieren.
Minijob-Grenze steigt automatisch mit
Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber. Aktuell liegt sie bei 556 Euro im Monat, ab 2026 steigt sie auf 603 Euro, ab 2027 auf 630 Euro. So bleibt eine Beschäftigung mit zehn Wochenstunden weiterhin möglich. Überschreiten Minijobber diese Grenze, werden sie versicherungspflichtig.
Bis zu 830 Millionen Euro Mehrkosten für Arbeitgeber
Die Erhöhungen belasten jedoch auch Unternehmen: Für die erste Stufe rechnet das Statistische Bundesamt mit Mehrkosten von 400 Millionen Euro, für die zweite mit weiteren 430 Millionen Euro. Insgesamt könnten die Lohnerhöhungen Arbeitgeber also 830 Millionen Euro kosten.
Bundesregierung muss noch zustimmen
Die Mindestlohnkommission hatte die Anhebung bereits im Juni empfohlen. Das unabhängige Gremium schlägt alle zwei Jahre neue Sätze vor. Jetzt liegt es an der Bundesregierung, die Empfehlung offiziell umzusetzen. Erst dann wird die neue Regelung rechtskräftig. (fk)