
Wer sich eine Solaranlage anschaffen will, sollte die Regeln kennen. Seit August 2025 gilt eine Änderung.
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Millionen Haushalte betroffen! Diese Regel für Solarstrom gilt ab sofort
Ab August 2025 sinkt die Vergütung für neuen Solarstrom erneut. Wer seine Photovoltaikanlage noch rechtzeitig anmeldet, sichert sich bessere Konditionen – doch dabei gibt es Fristen, Fallstricke und neue Regeln.
Weniger Geld für neuen Solarstrom – das gilt ab August 2025
Bundesweit erhalten Betreiber neuer Photovoltaikanlagen ab dem 1. August 2025 weniger Geld für eingespeisten Solarstrom. Grund ist eine planmäßige Absenkung der Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Alle sechs Monate sinkt der Vergütungssatz automatisch um ein Prozent. Für bestehende Anlagen bleibt die bisherige Förderung unverändert – sie ist für 20 Jahre gesetzlich garantiert.
Was lohnt sich mehr: Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Wer seine Photovoltaikanlage nach dem 1. August 2025 bei der Bundesnetzagentur anmeldet, erhält bei Teileinspeisung nur noch 7,86 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung gibt es 12,47 Cent/kWh – jeweils 0,08 bzw. 0,12 Cent weniger als im Vormonat. Das berichtet ruhr24.de.
Diese Anpassung wirkt auf den ersten Blick gering, kann aber bei einer typischen 10-kWp-Anlage dennoch eine jährliche Einbuße von rund 2,40 Euro bedeuten. Die nächste Senkung erfolgt bereits zum 1. Februar 2026.
Nach 20 Jahren Förderung – was Betreiber jetzt wissen müssen
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung erhalten Betreiber keine feste Einspeisevergütung mehr. Stattdessen wird der sogenannte Marktwert Solar gezahlt, der je nach Börsenpreis zwischen 4 und 8 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Viele Betreiber entscheiden sich deshalb vermehrt für den Eigenverbrauch mit Batteriespeicher, um wirtschaftlich zu bleiben. Die Anschlussregelung für Ü20-Anlagen gilt noch bis Ende 2032.
Keine Vergütung bei Stromüberschuss? Diese Regel trifft viele
Eine wichtige Neuerung betrifft alle Anlagen, die seit Februar 2025 in Betrieb genommen wurden: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung vollständig.
Diese Stunden werden jedoch an die 20-jährige Laufzeit angehängt, damit keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Betreiber können ihren Strom in diesen Zeiten selbst verbrauchen oder speichern. Bestandsanlagen erhalten einen Bonus von 0,6 Cent/kWh, wenn sie freiwillig auf das neue Modell umsteigen.
Förderung sichern: Diese Fristen sollten Hausbesitzer jetzt kennen
Für alle, die den Bau einer Solaranlage planen, gilt: Die aktuelle Einspeisevergütung kann nur bis zum 31. Januar 2026 gesichert werden. Danach wird sie weiter reduziert.
Wer die Förderung nutzen möchte, muss seine Anlage rechtzeitig anmelden – inklusive Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Auch ein intelligenter Stromzähler kann helfen, die aktuellen EEG-Regeln optimal zu nutzen und langfristig Kosten zu sparen. (fk)