
Gute Nachrichten für Minijobber: Ab 2026 steigen Mindestlohn und Verdienstgrenze.
Foto: Lino Mirgeler
Neue Minijob-Regel gilt ab 2026! Das müssen Beschäftigte jetzt wissen
Der Mindestlohn steigt ab 2026 deutlich – und mit ihm die Minijob-Grenze. Wir zeigen, was du jetzt wissen musst und wie viel du künftig verdienen darfst.
Neuer Mindestlohn: So viel dürfen Minijobber verdienen
Gute Nachrichten für viele Beschäftigte: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später – ab dem 1. Januar 2027 – folgt die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Das betrifft nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Millionen Minijobber.
Erst zu Beginn des Jahres 2025 trat eine neue Gehalts-Regel für Minijobber in Kraft. Mehr dazu lest ihr hier.
Das ändert sich für Minijobber
Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt, um faire Löhne zu sichern. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro. Nun hat die Mindestlohnkommission entschieden: Ab 2026 wird der Lohn kräftig angehoben – mit konkreten Folgen für die Verdienstgrenze im Minijob.
So wirkt sich der neue Mindestlohn auf Minijobs aus
Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch – sie passt sich dem Mindestlohn automatisch an. Heißt konkret: Wer im Minijob arbeitet, darf künftig mehr verdienen, ohne aus dem Minijob-Modell zu rutschen.
Das sind die neuen Minijob-Grenzen:
- Ab 2026: 603 Euro pro Monat
- Ab 2027: 633 Euro pro Monat
Berechnet wird das Ganze nach der Formel: Mindestlohn x 130 : 3, anschließend auf volle Euro gerundet.
Minijobber dürfen sich freuen: Die neue Regelung bringt mehr Verdienst-Spielraum, ohne in die Steuerpflicht zu rutschen. Arbeitgeber sollten jedoch rechtzeitig prüfen, ob ihre Verträge angepasst werden müssen. Das berichtete die Minijob Zentrale. (dm)