
Ab 2026 gibt’s mehr Geld! Mindestlohn steigt deutlich – und mit ihm die Minijob-Grenze.
Foto: Franziska Kraufmann/Symbolbild
Neue Minijob-Regel gilt ab 2026: So viel können Beschäftigte bald verdienen
Minijobber aufgepasst: Wer aktuell nur knapp unter der bisherigen Grenze liegt, darf sich ab Januar 2026 über ein ordentliches Plus im Portemonnaie freuen!
Mindestlohn steigt – das ändert sich für Minijobber!
Gute Nachrichten für Millionen Beschäftigte: Der Mindestlohn 2026 steigt deutlich – von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Und auch 2027 ist schon geplant: Dann sollen sogar 14,60 Euro gezahlt werden. Das betrifft nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Minijobberinnen und Minijobber.
Doch wer bestimmt das eigentlich? Die sogenannte Mindestlohnkommission legt regelmäßig fest, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn ausfallen soll. Ziel: Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen schützen und faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt schaffen.
Was heißt das für Minijobs?
Seit Oktober 2022 gilt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob – automatisch! Der Gesetzgeber hat eine dynamische Regelung eingeführt.
So sieht die neue Verdienstgrenze aus: 2026 darf im Minijob künftig bis zu 603 Euro im Monat verdient werden. Ab 2027 sind dann sogar 633 Euro monatlich möglich. Das bedeutet: Mehr Flexibilität für Beschäftigte – ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.
Die Berechnungsformel dahinter: Mindestlohn x 130 ÷ 3 – und auf volle Euro aufgerundet. Das berichtet die Minijobzentrale. (dm)