
Ab dem 9. Oktober müssen Banken in der EU Echtzeitüberweisungen ermöglichen – inklusive Empfängerkontrolle zur Betrugsvermeidung.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Neue Pflicht bei Überweisungen: Diese verschärften Regeln gelten ab Oktober
Neue Pflicht für alle Banken: Ab Oktober gelten schärfere Regeln für Blitzüberweisungen und Empfängernamen.
Neue EU-Vorgabe: Echtzeitüberweisungen werden ab Oktober zur Pflicht
Ab dem 9. Oktober greift eine neue EU-Verordnung, die für alle Bankkunden in Deutschland und der gesamten Eurozone wichtige Änderungen mit sich bringt. Ab diesem Datum müssen alle Banken sogenannte „Instant Payments“, also Echtzeitüberweisungen, anbieten – bisher war dies freiwillig. Ziel der neuen Regel ist es, Überweisungen zu beschleunigen und gleichzeitig sicherer zu machen.
Schutz vor Cyberkriminellen soll erhöht werden
Der Hintergrund: Immer häufiger nutzen Betrüger moderne Technologien, um sich Zugang zu fremden Konten zu verschaffen. Besonders bei Echtzeitüberweisungen ist das Risiko hoch – falsch eingetippte Daten lassen sich kaum korrigieren, da das Geld in Sekunden das Konto wechselt. Die neue Verordnung soll hier gegensteuern, indem Banken künftig eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) durchführen müssen.
Darauf müssen Bankkunden achten
Ab Oktober gilt: Der Name des Empfängers wird automatisch mit der IBAN abgeglichen. Bei Abweichungen erscheint ein Warnhinweis – eine sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch zu Verzögerungen führen kann. Bankkunden sollten deshalb immer vollständige und korrekte Namen angeben und auf Spitznamen oder Abkürzungen verzichten.
Ausnahmen für bestimmte Konten und Unternehmen
Nicht jede Überweisung ist betroffen: Für Tagesgeldkonten gilt die Regelung nicht. Auch bei Sammelüberweisungen von Geschäftskonten können Unternehmen entscheiden, ob die Prüfung durchgeführt wird. Trotz der neuen Sicherheitsmaßnahmen bleibt beim Onlinebanking weiterhin Vorsicht geboten – Kriminelle finden immer neue Wege. Das berichtet karlsruhe-insider.de. (isw)