Münzen liegen auf einem Bescheid des Rundfunkbeitrags. Der Rundfunkbeitrag ist bei vielen Deutschen überaus unbeliebt. Nun stehen Änderungen an.

Der Rundfunkbeitrag ist bei vielen Deutschen überaus unbeliebt. Nun stehen Änderungen an.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild

Finanzen

Neue Regel beim Rundfunkbeitrag! Diese wichtige Änderung gilt schon jetzt

9. Juni 2025 // 23:55

Beim Rundfunkbeitrag kommt es zu einer entscheidenden Änderung, die Millionen Bürger betreffen. Der Beitragsservice verschickt bald keine vierteljährlichen Rechnungen mehr – nur ein Schreiben pro Jahr bleibt.

Neue Regel beim Rundfunkbeitrag tritt bald in Kraft

Der Rundfunkbeitrag ist bei vielen Deutschen überaus unbeliebt. Nun steht bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine weitreichende Änderung an: Haushalte, die den Rundfunkbeitrag manuell überweisen, erhalten ab sofort keine vierteljährlichen Zahlungserinnerungen mehr. Stattdessen verschickt die Behörde nur noch eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung pro Jahr.

Rundfunkbeitrag: Nur ein Schreiben für alle Zahlungstermine

In diesem Schreiben sind alle relevanten Zahlungstermine für das Kalenderjahr aufgelistet. Weitere Erinnerungen per Post entfallen vollständig – es sei denn, es ändern sich grundlegende Dinge wie Beitragshöhe oder Bankverbindung. Die neue Regelung betrifft Millionen Bürger, die auf Überweisung statt Lastschrift setzen.

Bei Versäumnissen drohen saftige Zuschläge

Wer künftig einen Zahlungstermin versäumt, muss mit einem Festsetzungsbescheid und einem Säumniszuschlag rechnen. Dieser beträgt ein Prozent der Rückstände, mindestens jedoch 8 Euro. Bei weiteren Versäumnissen fallen erneut Zuschläge an – ein Kostenrisiko für Unorganisierte.

Einmalzahlungspflicht gilt erst nach erstem Schreiben

Der Beitragsservice betont: Die neue Regelung greift erst, sobald das erste Jahres-Schreiben bei den Betroffenen angekommen ist. Wer dieses noch nicht erhalten hat, bekommt weiterhin vierteljährliche Rechnungen. Die Umstellung erfolgt schrittweise über das Jahr hinweg.

Empfehlung: Termine notieren oder Lastschrift nutzen

Beitragszahler, die den Überblick nicht verlieren wollen, sollten sich die Termine aus dem Schreiben gut notieren oder direkt auf Lastschrift umstellen. Nur so lässt sich vermeiden, dass durch vergessene Zahlungen zusätzliche Kosten entstehen. (fk)