
Ab Juli 2025 gelten höhere Freibeträge für Hinterbliebene mit eigener Rente. Die neue Regelung entlastet viele Witwen und Witwer finanziell.
Foto: Julia Steinbrecht/Symbolbild
Neue Renten-Regel gilt seit Juli: Was sich jetzt für Hinterbliebene ändert
Die Deutsche Rentenversicherung hat den Freibetrag erhöht. Witwen und Witwer profitieren jetzt stärker von eigenen Einkünften zur Rente.
Mehr verdienen trotz Witwenrente: Neue Freibeträge ab Juli 2025
Mit dem 1. Juli 2025 hat sich für Rentner mit Hinterbliebenenrente etwas Entscheidendes geändert: Sie dürfen mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Die Deutsche Rentenversicherung hat den monatlichen Freibetrag für eigene Einkünfte auf 1076,86 Euro angehoben – ein Pluspunkt für viele Betroffene, die zusätzlich eine Altersrente beziehen oder berufstätig sind.
Freibeträge bei Witwenrente: Was bleibt anrechnungsfrei?
Grundsätzlich gilt: Die eigene Altersrente wird nicht gekürzt, selbst wenn sie neben einer Witwenrente bezogen wird. Allein die Hinterbliebenenrente kann gekürzt werden – allerdings nur anteilig und erst ab Überschreitung des neuen Freibetrags. Zur Berechnung zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent vom Bruttobetrag für Steuern und Abgaben ab.
Verzögerte Anpassung nach Rentenerhöhung
Erhöht sich die eigene Altersrente, wirkt sich das erst im Folgejahr auf die Witwenrente aus. Die Deutsche Rentenversicherung prüft jährlich zum 1. Juli automatisch, ob eine Anpassung notwendig ist. Besonders hervorzuheben ist das sogenannte Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat des Partners erhalten Hinterbliebene die volle Witwenrente – unabhängig von eigenen Einkünften.
40-Prozent-Regelung beim Zuverdienst
Übersteigt das berechnete Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet. Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres. Für die Anpassung ab Juli 2025 wird also das Kalenderjahr 2024 herangezogen. Diese Regelung betrifft ausschließlich Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Kinder, die eine Waisenrente erhalten, sind von dieser Anrechnung ausgenommen. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Auch während des Sterbevierteljahres entfällt die Einkommensanrechnung vollständig. Das sorgt für Entlastung in einer besonders sensiblen Lebensphase. Das berichtete das Portal merkur.de. (dm)