
Das Bürgergeld steht vor dem Aus! Ab 1. Januar 2026 gibt es stattdessen die Grundsicherung.
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Reform tritt im Januar 2026 in Kraft! Jetzt drohen deutlich härtere Sanktionen
Ab 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld – mit deutlich strengeren Sanktionen. Droht jetzt der Verlust des Existenzminimums? Experten und Juristen schlagen Alarm.
Start für die neue Grundsicherung 2026: Bürgergeld wird ersetzt
In Berlin wird ein tiefer Einschnitt in das Sozialrecht Realität: Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld. Kern der Reform sind deutlich härtere Sanktionen bei Pflichtverstößen. Wer mehrfach zumutbare Arbeit ablehnt oder Mitwirkungspflichten verletzt, muss künftig mit drastischen Kürzungen rechnen – bis hin zum vollständigen Leistungsentzug.
Kann das Existenzminimum wirklich gestrichen werden?
Zwar werden die Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Doch der Regelbedarf für Ernährung, Kleidung und soziale Teilhabe kann in bestimmten Fällen vollständig gestrichen werden. Juristen und Sozialverbände sehen darin einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz. Schon 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht Grenzen für Sanktionen bei Sozialleistungen gesetzt.
„Verfassungswidrig?“ – Warum Experten die Reform kritisch sehen
Sozialrechtler wie Prof. Franz Walter von der Universität Bielefeld warnen, dass die neue Grundsicherung die Menschenwürde verletzen könne, wie finanz.de berichtet. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialrichter und die Gewerkschaft ver.di äußern Zweifel an der rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit. In den Jobcentern rechnet man mit erheblichen Problemen bei der Umsetzung der neuen Regelungen.
Nur in Deutschland: Wie weit dürfen Sozialkürzungen gehen?
Ein Blick nach Europa zeigt: Sanktionen in der Grundsicherung sind auch in Ländern wie Frankreich, Skandinavien oder den Niederlanden üblich – doch das Existenzminimum bleibt dort stets gewahrt. Deutschland geht mit der Möglichkeit einer Komplettstreichung der Leistungen einen Sonderweg, der sowohl politisch als auch juristisch als riskant gilt.
Karlsruhe als letzte Hoffnung? Was das Verfassungsgericht tun kann
Da die neue Grundsicherung 2026 bereits gesetzlich beschlossen ist, könnte nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut über die Grenzen von Sanktionen im Sozialrecht entscheiden. Viele Experten erwarten ein weiteres Verfahren. Der Balanceakt zwischen sozialer Absicherung und staatlicher Strenge bleibt somit auch nach der Reform hoch umstritten. (fk)