Ein Kellner bringt drei Tellergrichte zu einem Platz. Im Hintergrund warten Kunden auf ihre Bedienung.

In Niedersachsen und Bremen können bis zu 70 Tage ohne Abzüge gearbeitet werden.

Foto: Arnd Hartmann

Finanzen

Sommerferienjob: Wie Schüler brutto für netto verdienen – legal und abgabenfrei

28. Juni 2025 // 00:00

Wer in den Sommerferien jobbt, kann ohne Sozialabgaben verdienen – wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

In Niedersachsen und Bremen stehen die Sommerferien bevor – und damit für viele Schülerinnen und Schüler die Chance, mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Wer dabei bestimmte Regeln beachtet, kann seinen Verdienst komplett behalten: brutto ist gleich netto.

Kurzfristige Beschäftigung sichert volle Auszahlung

Für einen Ferienjob sollte mit dem Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung vereinbart werden. Diese darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. Wichtig: Diese Grenze gilt auch, wenn mehrere Ferienjobs gemacht werden – sonst werden Sozialabgaben fällig.

Vorsicht bei Schulabgängern

Auch Jugendliche, die gerade ihren Schulabschluss gemacht haben, dürfen einen Ferienjob annehmen – aber nur, wenn sie nachweisen können, dass sie im nächsten Semester ein Studium beginnen. Fehlt dieser Nachweis, wird der Job automatisch versicherungspflichtig – unabhängig von seiner Dauer.

So gelingt der Ferienjob ohne Abzüge

Wer alle Vorgaben erfüllt, kann sein volles Gehalt behalten – ohne Abzüge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Ein Ferienjob ist damit nicht nur eine gute Einnahmequelle, sondern auch eine Gelegenheit, erste Berufserfahrungen zu sammeln.

Beratung bei der Rentenversicherung

Alle wichtigen Infos gibt es online bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover oder telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 10. So gelingt der Start in die Sommerferien mit einem legalen Nebenjob. (pm/pas)