Ein Bildschirm auf dem Steuererklärung steht

Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind unsicher: Lohnt sich die Steuererklärung?

Foto: Bernd Weißbrod

Finanzen

Steuer-Mythen entlarvt: Diese Fakten müssen Lohnempfänger kennen

11. Juni 2025 // 10:37

Verwirrung um Steuerrückzahlungen: Viele verpassen bares Geld. Welche Mythen stimmen wirklich und wann lohnt sich die Abgabe besonders?

In ganz Deutschland, sind viele Arbeitnehmer unsicher, ob sich die Abgabe der Steuererklärung lohnt. Dabei erhielten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 rund 12,6 Millionen Menschen eine Rückzahlung – im Schnitt 1.063 Euro. Besonders bei hohen Werbungskosten, kurzen Beschäftigungszeiten oder haushaltsnahen Dienstleistungen kann sich der Aufwand auszahlen, wie der mdr bereits berichtete.

Pflicht oder freiwillig – das ist entscheidend

Eine Steuererklärung ist nicht für alle verpflichtend. Wer beispielsweise Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezieht oder Nebeneinkünfte hat, muss sie einreichen. Auch bei bestimmten Steuerklassen – wie III, V oder VI – besteht eine Abgabepflicht. Wer hingegen die Kombination IV/IV hat, kann jährlich neu entscheiden. Wichtig ist: Eine Aufforderung vom Finanzamt verpflichtet in jedem Fall zur Abgabe.

Erste Steuererklärung? Typische Fehler vermeiden

Gerade bei der ersten Steuererklärung passieren häufig Fehler. Unvollständige Angaben, fehlende Belege oder eine falsche Bankverbindung können Rückzahlungen verzögern. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe rät zur Online-Abgabe über Elster – dort erfolgt eine direkte Prüfung. Wichtig: Quittungen sollten zwar nicht mitgeschickt, aber bei Bedarf vorgelegt werden können.

Steuermythen: Was stimmt wirklich?

Viele glauben, durch eine Gehaltserhöhung netto weniger zu erhalten – das ist meist falsch. Durch die Steuerprogression steigt der Steuersatz zwar, aber es bleibt in der Regel mehr übrig. Auch der Irrglaube, einmal abgegeben bedeute immer abgeben, ist nur in bestimmten Fällen richtig. Zudem sind Sozialleistungen zwar steuerfrei, können aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöhen.

Ehegattensplitting und Hilfe bei der Erklärung

Verheiratete profitieren oft vom Ehegattensplitting – vor allem bei ungleichen Einkommen. Die gemeinsame Veranlagung senkt den Durchschnittssteuersatz. Hilfe bei der Erklärung dürfen auch Familienmitglieder leisten – allerdings unentgeltlich. Alternativ können Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine unterstützen. Wichtig: Barzahlungen für absetzbare Ausgaben erkennt das Finanzamt nicht an.