
Wohngeld für Studierende ist möglich – aber nur in Ausnahmefällen.
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Studieren mit Mietlast: Wer jetzt Wohngeld bekommt – und wer nicht
Mietzuschuss vom Staat? Für manche Studierende ist Wohngeld eine Alternative zum BAföG – aber es gibt Hürden.
Wohnkostenexplosion trifft Studierende
In Städten wie Hamburg, Bremen oder Hannover ist Wohnen für Studierende längst zum Kostenfaktor geworden. Wohngeld kann hier helfen – doch die Hürden sind hoch. Das Deutsche Studierendenwerk macht klar: Anspruch besteht nur, wenn kein grundsätzlicher BAföG-Anspruch vorliegt.
BAföG ausschlaggebend für Wohngeldanspruch
Wohngeld können Studierende nur beantragen, wenn das BAföG-Amt offiziell bescheinigt, dass kein Förderanspruch besteht, so die Augsburger Allgemeine. Studierende, deren BAföG lediglich aufgrund zu hohen Einkommens der Eltern oder Partner abgelehnt wird, sind vom Wohngeld ausgeschlossen – die Unterhaltspflicht greift hier.
Wer Wohngeld beantragen kann
Trotzdem gibt es Ausnahmen. Anspruch haben z. B. Studierende in nicht förderfähigen Ausbildungen oder nach Überschreiten der BAföG-Altersgrenze. Auch wer ein Zweit- oder Aufbaustudium ohne BAföG-Voraussetzungen absolviert, kann infrage kommen. Ausländische Studierende ohne BAföG-Anspruch oder solche, die keinen Leistungsnachweis vorlegen, zählen ebenfalls zu den potenziellen Antragstellern.
Individuelle Berechnung notwendig
Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miethöhe ab. Ein Online-Rechner des Bundesbauministeriums kann einen ersten Überblick geben. Wichtig: Erst mit einem abgelehnten BAföG-Bescheid kann der Wohngeldantrag eingereicht werden.
Lange Wartezeiten einkalkulieren
Viele Kommunen melden aktuell eine Überlastung durch hohe Antragseingänge. Studierende müssen daher mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Wer sich unsicher ist, sollte eine Beratungsstelle des Studierendenwerks aufsuchen – dort wird auch beim Ausfüllen der Anträge geholfen. (piw)