Ein Kellner eines Restaurants hält einen Geldbeutel in der Hand, während er in der anderen Hand Geld hält. Minijobber dürfen ab 2026 rund 50 Euro mehr im Monat verdienen – rund 603 Euro. Ein Jahr später steigt die Grenze erneut.

Minijobber dürfen ab 2026 rund 50 Euro mehr im Monat verdienen – rund 603 Euro. Ein Jahr später steigt die Grenze erneut.

Foto: Felix Hörhager/dpa

Finanzen

Über 600 Euro im Monat! Minijobber dürfen dank neuer Regel bald mehr verdienen

31. Juli 2025 // 08:00

Minijobber in Deutschland dürfen bald mehr verdienen. Rund 603 Euro sind dann möglich. Das steckt hinter der neuen Regel.

Minijobber profitieren von neuem Mindestlohn deutlich

Mit dem geplanten Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Januar 2026 ändern sich auch die Rahmenbedingungen für Minijobber. Die neue Verdienstgrenze steigt automatisch mit – und liegt künftig bei 603 Euro monatlich. Ein Jahr später, 2027, erhöht sich diese Grenze weiter auf 630 Euro.

Zehn Stunden Arbeit pro Woche bleiben für Minijobber möglich

Dank der dynamischen Anpassung bleibt für Minijobber weiterhin eine Wochenarbeitszeit von rund zehn Stunden möglich, ohne dass sie Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Das macht Minijobs auch bei steigenden Löhnen attraktiv – besonders für Frauen und Teilzeitkräfte in Ostdeutschland, die statistisch häufig in solchen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.

Minijobber dürfen bald mehr verdienen

Derzeit liegt die Verdienstgrenze für Minijobber bei 556 Euro im Monat. Mit dem neuen Mindestlohn steigt sie um fast 50 Euro – ein Plus, das vielen geringfügig Beschäftigten mehr Spielraum verschafft. Überschreiten sie die neue Grenze, tritt jedoch die Sozialversicherungspflicht ein.

Steigende Löhne, steigende Kosten für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bedeutet die Anpassung nicht nur mehr Bürokratie, sondern auch höhere Personalkosten. Laut Statistischem Bundesamt summieren sich die Mehrkosten durch die Lohnerhöhungen bis 2027 auf insgesamt 830 Millionen Euro.

Neuer Mindestlohn noch nicht beschlossen

Obwohl die Mindestlohnkommission die Erhöhung empfohlen hat, muss die Bundesregierung die Änderung noch beschließen. Erst nach einer offiziellen Zustimmung wird die neue Regelung verbindlich. (fk)