Eine ältere Person hält einige Euroscheine in die Kamera. Ein wenig bekannter Zuschuss verspricht zahlreichen Rentnern 38 Euro extra pro Monat.

Rentner können 38 Euro pro Monat zusätzlich erhalten: Einfacher Antrag, keine Abzüge – aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Foto: Julia Steinbrecht

Finanzen

Viele Rentner kennen ihn nicht: Dieser Zuschuss bringt über 400 Euro extra im Jahr

22. August 2025 // 17:30

Viele Senioren kennen diesen Zuschuss nicht: 38 Euro im Monat extra – ohne Abzug bei Grundsicherung oder Wohngeld. Wer die Hilfe bekommt und wie du sie beantragen kannst.

Dieser Rentner-Zuschuss entlastet im Alltag

Für viele Rentner zählt jeder Euro – und doch bleibt eine kleine, aber wirksame Hilfe oft ungenutzt. Der Verein Ein Herz für Rentner e. V. vergibt monatlich 38 Euro Zuschuss – unabhängig von staatlicher Hilfe wie Grundsicherung oder Wohngeld.

Kein Abzug vom Amt – 38 Euro zusätzlich zur Rente

Der Betrag wird nicht auf andere Leistungen angerechnet, sondern zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt. Finanziert wird die Unterstützung aus Spenden – mit dem Ziel, älteren Menschen den Alltag ein Stück leichter zu machen.

Auch wichtig: Wer den Rentenantrag stellt, sollte auch an den KV-Zuschuss denken. Der Antrag bringt bares Geld – mehrere hundert Euro im Jahr sind möglich. So einfach geht‘s.

Wer den Zuschuss bekommen kann

Die Voraussetzungen sind klar:

  • Mindestens 66 Jahre alt
  • Fester Wohnsitz in Deutschland
  • Frühere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Diese Unterlagen werden benötigt

  • Aktueller Rentenbescheid
  • Personalausweis
  • Falls vorhanden: Bescheid zur Grundsicherung oder zum Wohngeld

So läuft der Antrag ab

Der Antrag ist unkompliziert und kann per Post oder online gestellt werden – alle Infos gibt‘s direkt auf einherzfuerentner.de. Wichtig ist: Alle Nachweise vollständig einreichen – dann steht der monatlichen Hilfe nichts im Weg. Mehr Infos zum Antrag gibt es hier. Das berichtete das Portal nextg.tv. (dm)

Dieser Artikel erschien erstmals am 5. August 2025.