Eine Frau hölt drei geschlossene Briefe in der Hand

Gefälschte Steuerbriefe im Umlauf: Warnung vor Betrug

Foto: Christin Klose

Finanzen

Vorsicht vor betrügerischen Steuerbriefen: Den Betrug erkennen

2. Juni 2025 // 16:30

Zahlreiche gefälschte Steuerbriefe im Umlauf: Bürger werden vor falschen Zahlungsaufforderungen gewarnt. Worauf jetzt geachtet werden muss, um nicht Opfer zu werden.

Aktuell erhalten zahlreiche Bürger in Deutschland gefälschte Schreiben, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Diese Briefe fordern zur Zahlung von Verzugszinsen auf, angeblich wegen verspäteter Steuererklärungen für das Jahr 2023. So berichtete bereits lohi.de

Warnung vor kriminiellen Machenschaften

Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat die betrügerischen Dokumente untersucht und warnt vor den kriminellen Machenschaften. Die Schreiben enthalten mehrere Ungereimtheiten, wie unterschiedliche Datierungen auf den Seiten und falsche Angaben zu angeblichen Verspätungszuschlägen.

Diese Briefe sind im Umlauf

Die gefälschten Briefe wirken auf den ersten Blick authentisch, weisen jedoch bei genauerer Betrachtung erhebliche Mängel auf. So ist etwa die erste Seite mit Februar datiert, während die zweite Seite das Datum Mai trägt. Zudem wird fälschlicherweise behauptet, das Finanzamt habe das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Fall beauftragt.

Die Empfänger werden aufgefordert, 350,11 Euro auf ein angegebenes Konto zu überweisen. Ein QR-Code führt vermutlich zu einer betrügerischen Website. Die Lohnsteuerhilfe Bayern betont, dass echte Behörden niemals eine so kurze Zahlungsfrist von zwei Tagen setzen würden.

Besondere Wachsamkeit ist geboten - bloß nichts überweisen

Bürger sollten bei derartigen Schreiben besonders wachsam sein und im Zweifelsfall direkt Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät, keine Zahlungen zu leisten und die Schreiben den Behörden zu melden. Echte Steuerbescheide enthalten stets eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung und setzen keine unüblich kurzen Fristen.

Die Fälschungen erkennen

„Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“. Diese allgemeinen Anreden sind bereits ein Hinweis auf Fälschungen. Das Finanzamt nutzt die Namen und die Steuer-ID bei seiner Kommunikation.

Außerdem ist ausnahmslos das örtliche Finanzamt für die Steuererklärungen zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern hat andere Aufgaben - das Logo wird damit missbräuchlich verwendet.

Die Nummer des Aktenzeichens ist ebenfalls erfunden und befindet sich auf der Fälschung oben, statt in der Betreffzeile platziert. Auf Seite eins und zwei sind außerdem Absendefeld und Fußzeile unterschiedlich.

Kontoangaben sind ebenfalsch ein Hinweis

Es handelt sich auf den Fälschungen nicht um ein deutsches Konto. Die Kontoangaben verweisen auf Spanien, was durch die Nutzung „ES“ statt „DE“ in der IBAN auffällt.

Es gilt nicht voreilig Beträge zu überweisen. Im Zweifelsfall sollte der zuständige Finanzbeamte angerufen werden.