Eine Frau breitet ihr Handtuch im Urlaub aus. Extra-Geld für die Auszeit freut Beschäftigte: Das Urlaubsgeld ist aber eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers – wenn nicht anders geregelt.

Extra-Geld für die Auszeit freut Beschäftigte: Das Urlaubsgeld ist aber eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers – wenn nicht anders geregelt.

Foto: Andreas Arnold/Symbolbild

Finanzen

Wichtig für Angestellte: Mit diesem Trick bleibt mehr Netto vom Urlaubsgeld

9. Juli 2025 // 09:00

Viele Angestellte freuen sich im Juni über Urlaubsgeld. Doch ein großer Teil davon verschwindet bei Steuern und Abgaben. Was wirklich bleibt, lest ihr hier.

Urlaubsgeld in Deutschland: Freude mit Abzügen

Mit dem Start in die Ferienzeit erhalten viele Angestellte in Deutschland im Juni ihr Urlaubsgeld. In vielen Städten kann dieses Extra den Tapetenwechsel erst möglich machen – doch die Freude wird oft von einem Blick auf die Abrechnung gedämpft. Denn das Urlaubsgeld ist kein steuerfreies Geschenk.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld – und wie viel?

Laut Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, sofern es nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Die Spannbreite reicht von 150 Euro bis hin zu einem vollen Bruttogehalt – im Schnitt lag die Zahlung 2023 bei rund 1.644 Euro.

Steuern und Sozialabgaben schmälern das Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld wird nicht wie regulärer Lohn behandelt, sondern als „sonstiger Bezug“ versteuert. Dennoch greift der Fiskus kräftig zu: Neben Lohnsteuer fallen auch Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Das führt zu teils überraschend geringen Auszahlungen.

Beispielrechnung: So viel bleibt vom Urlaubsgeld übrig

Ein Berliner Angestellter mit Steuerklasse 3, evangelisch, erhält bei 4.000 Euro Monatsbrutto und 2.000 Euro Urlaubsgeld lediglich 1.142 Euro von der Sonderzahlung netto. Sein gesamtes Juni-Gehalt steigt damit auf 4.046 Euro netto. Im Vergleich: Bei regulären 6.000 Euro Brutto im Monat wären es 4.055 Euro netto – kaum Unterschied, trotz Extra.

Tipp: Auszahlung clever planen

Wer kann, sollte mit dem Arbeitgeber eine Staffelung der Auszahlung besprechen, um steuerliche Spitzen zu vermeiden. Gerade in Jahren mit mehreren Sonderzahlungen kann das die Nettoauszahlung deutlich erhöhen. (fk)