Eine Geldbörse liegt auf einem Tisch. Sie ist offen und Geldscheine liegen daneben.

Ein Rechtsstreit um ein paar Euro pro Monat sorgt für Klarheit bei der Berechnung von Wohnkosten.

Foto: Julia Steinbrecht

Finanzen

Wichtige Entscheidung für Bürgergeldempfänger: Gericht kippt 30-Tage-Regel

12. August 2025 // 15:00

Eine Familie zog vor Gericht – und setzte eine Entscheidung beim Bürger- und Wohngeld durch, die viele betreffen dürfte.

BSG kippt 30-Tage-Regel bei Wohnkosten

Steigende Mieten und ungenaue Berechnungen sorgen bei vielen Bürgergeld- und Wohngeldempfängern für finanzielle Lücken. Besonders problematisch wird es, wenn ein Umzug oder ein neuer Haushaltszuwachs mitten im Monat erfolgt. Viele Jobcenter berechneten bisher die Miete pauschal auf Basis von 30 Tagen – unabhängig von der tatsächlichen Länge des Monats.

Urteil stärkt Anspruch auf korrekte Berechnung

Das Bundessozialgericht stellte 2023 im Verfahren klar: Die 30-Tage-Regel gilt ausschließlich für den Bürgergeld-Regelbedarf. Für die Kosten der Unterkunft müssen dagegen immer die tatsächlichen Kalendertage berücksichtigt werden.

Fall einer Familie als Auslöser

Ausgangspunkt war eine Familie, die im Mai 2021 ein weiteres Kind bekam und Bürgergeld erhielt. Die Gesamtmiete betrug 1000 Euro. Das Jobcenter berechnete den Teilmonat nach 30 Tagen – obwohl der Mai 31 Tage hat. Dadurch wurde der Anspruch zu niedrig angesetzt.

Tagegenaue Berechnung auch bei kleinen Beträgen wichtig

Mit dem Urteil widerspricht das BSG der langjährigen Verwaltungspraxis vieler Jobcenter. Selbst wenn es um wenige Euro geht, muss der tatsächliche Monat ausschlaggebend sein. Das berichtet das Portal merkur.de. (dm)