Geldscheine liegen auf einem Holztisch. Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, bis ihr Nachwuchs das 18. Lebensjahr vollendet hat. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können sie weiter Kindergeld beziehen.

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, bis ihr Nachwuchs das 18. Lebensjahr vollendet hat. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können sie weiter Kindergeld beziehen.

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Finanzen

Wichtige Regeln für Kindergeld über 18! So haben Eltern längeren Anspruch

8. Juli 2025 // 06:00

Eltern können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Kinder weiter Kindergeld bekommen. Dafür gelten allerdings bestimmte Regeln.

Kindergeld über 18: Anspruch bleibt oft bestehen

Das Kindergeld unterstützt jeden Monat Millionen Familien in Deutschland. Doch wie sieht es mit dem Zuschuss aus, wenn der Nachwuchs volljährig wird? Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar hat erklärt, dass Eltern auch nach dem 18. Geburtstag Kindergeld für ihre Kinder erhalten können. Voraussetzung ist, dass sich die Kinder in Ausbildung, Studium oder einem Praktikum befinden. Selbst in der Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird Kindergeld weitergezahlt. Viele Eltern wissen nicht, dass diese Phase nur gilt, wenn der nahtlose Übergang geplant ist.

Nachweise über Bewerbungen einreichen – Diese Tipps helfen beim Kindergeld

Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate, kann der Anspruch erhalten bleiben, wenn sich das Kind nachweislich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder auf den nächstmöglichen Beginn wartet. Dafür müssen Bewerbungsunterlagen und Bescheinigungen vorgelegt werden. Entscheidend ist, dass kein vermeidbarer Aufschub entsteht und der Ausbildungsstart zeitnah erfolgt.

Freiwilligendienste und Arbeitssuche sichern den Anspruch

Auch während eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder ähnlicher Einsätze wird Kindergeld gezahlt. Falls das Kind nach der Schule noch keine Anschlusslösung hat, kann es sich arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren. Hierzu ist die Registrierung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter notwendig.

Kindergeld für Volljährige: Meldung bei der Familienkasse nicht vergessen

Eltern müssen die Pläne ihres Kindes nach dem Schulabschluss rechtzeitig der Familienkasse mitteilen. Nur so können die Zahlungen lückenlos weiterlaufen. Besonders einfach funktioniert die Übermittlung von Unterlagen über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Nachweise wie Schul- oder Studienbescheinigungen direkt hochgeladen werden. Das berichtet regionalheute.de. (fk)