Frau sitzt vor Sarg

Witwen und Witwer profitieren jetzt von wichtigen Änderungen.

Foto: Harald Oppitz

Finanzen

Witwenrente 2025: Wer jetzt mehr bekommt – und worauf man achten muss

1. Juli 2025 // 10:00

Ab Juli bringt der höhere Freibetrag finanzielle Entlastung für Hinterbliebene und soll den Wiedereinstieg in den Alltag erleichtern.

Wichtige Änderung – das sollten Hinterbliebene wissen

Wenn der Partner stirbt, steht für viele erst einmal die Welt still. Doch trotz der Trauer müssen zahlreiche organisatorische und finanzielle Fragen geklärt werden. Um Hinterbliebene in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, gibt es die Witwen- oder Witwerrente. Sie soll dafür sorgen, dass sich der überlebende Partner zunächst keine finanziellen Sorgen machen muss, so die Mainpost.

Zum 1. Juli 2025 tritt dabei eine wichtige Änderung in Kraft, die viele Witwen und Witwer finanziell entlasten kann.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2025?

Wer neben der Witwen- oder Witwerrente weitere Einkünfte hat – etwa aus einer Altersrente oder Beschäftigung – muss damit rechnen, dass diese auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Dies geschieht aber nur, wenn die Einkünfte den gesetzlich festgelegten Freibetrag überschreiten.

Ab dem 1. Juli 2025 steigt dieser Freibetrag von bislang 1.038 Euro auf 1.077 Euro monatlich, wie das Vermögenszentrum mitteilt. Für jedes minderjährige Kind in Ausbildung oder Schule erhöht sich dieser Betrag laut der Deutschen Rentenversicherung zusätzlich um 220,19 Euro.

Wie wirkt sich der Freibetrag auf die Rente aus?

Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Das betrifft vor allem Menschen, die selbst bereits eine Altersrente beziehen. Entscheidend ist dabei immer der Einzelfall.

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird das Einkommen des Hinterbliebenen nicht angerechnet. Die Witwen- oder Witwerrente wird in voller Höhe ausgezahlt, um dem oder der Trauernden Zeit zur Umstellung zu geben. Danach endet diese Sonderregelung: Die Rente des Verstorbenen wird nicht weiter ausbezahlt und die Kinder können dies damit auch nicht erben.

Welche Einkommen werden angerechnet?

Laut der Deutschen Rentenversicherung zählen folgende Einnahmen als anrechenbares Einkommen:

  • Erwerbseinkommen (z. B. Löhne, Gehälter)
  • Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld
  • Altersrenten
  • Zinsen, Mieteinnahmen, Gewinne aus Vermögensverkäufen
  • Betriebsrenten und private Rentenversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare Einkünfte aus dem Ausland

Wichtig: Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen werden immer angerechnet. Bei anderen Einkommensarten kommt es auf individuelle Faktoren an, etwa auf das Todes- und Heiratsdatum und das Geburtsjahr des Hinterbliebenen. In bestimmten Fällen – etwa wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist – gelten Ausnahmen.

Witwenrente: Weitere wichtige Hinweise

Neben der Witwen- und Witwerrente gibt es auch:

  • die Halbwaisen- und Waisenrente
  • die Erziehungsrente
  • als Alternative: das sogenannte Rentensplitting

Zudem gibt es Einschränkungen:

  • Nach einer Scheidung besteht unter Umständen kein Anspruch.
  • Auch die Dauer der Ehe oder eine Wiederheirat können Einfluss auf den Rentenanspruch haben.
  • Wer erneut heiratet, kann ggf. eine Rentenabfindung erhalten.

Fazit: Ab Juli 2025 bringt die Erhöhung des Freibetrags eine kleine, aber wichtige finanzielle Entlastung für viele Hinterbliebene. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen – um mögliche Abzüge zu vermeiden oder zu minimieren. (piw)