Bankgebühren-Wucher? Viele Kunden zahlen mehr als nötig.
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Wucher bei Bankgebühren? Diese Kosten dürfen Banken nicht verlangen
Viele Banken verlangen Gebühren, die laut BGH nicht erlaubt sind. Erfahre, wann Kosten als Wucher gelten und wie du dein Geld zurückfordern kannst.
Wann Bankgebühren zu Wucher werden
Immer mehr Banken verlangen zusätzliche Entgelte – von der EC-Karte bis zum Kontoauszug. Doch nicht jede Gebühr ist erlaubt. Wenn Kosten in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Leistung stehen, kann das Wucher oder zumindest eine unzulässige Benachteiligung sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Banken nur für Leistungen kassieren dürfen, die ihnen tatsächlich Aufwand verursachen.
Diese Gebühren sind laut Gerichtsurteilen verboten
Viele Posten, die Banken in der Vergangenheit erhoben haben, sind laut BGH-Urteilen unzulässig. Dazu zählen überhöhte Gebühren für nachträglich erstellte Kontoauszüge, Entgelte bei Kartensperre nach Diebstahl oder Kosten für die Führung eines Darlehenskontos. Auch Gebühren für Kontenpfändung, Rückbuchungen unberechtigter Lastschriften oder Mahnungen über 3 Euro sind verboten. Gleiches gilt für Kosten bei Kündigungen oder Erinnerungsschreiben.
Wann Banken Gebühren behalten dürfen
Erlaubt sind hingegen Entgelte für Leistungen, die tatsächlich erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Auskünfte über Kontostände, Adressermittlungen, Scheckrückgaben oder die Nutzung von Kreditkarten im Ausland. Auch Gebühren für Bargeldeinzahlungen oder die Ablehnung ungedeckter Überweisungen sind zulässig. Wichtig: Wird eine Kredit- oder EC-Karte vor Vertragsende gekündigt, muss die Bank anteilig gezahlte Gebühren erstatten.
So schützt du dich vor überhöhten Kosten
Verbraucher sollten Kontoabrechnungen regelmäßig prüfen und verdächtig hohe Posten hinterfragen. Wer glaubt, Wuchergebühren gezahlt zu haben, kann schriftlich eine Rückforderung verlangen – am besten unter Hinweis auf BGH-Urteile. Verbraucherschutzzentralen bieten dabei Unterstützung. Grundsätzlich gilt: Transparente Preisangaben sind Pflicht. Verlangt die Bank Fantasiepreise oder Gebühren ohne reale Gegenleistung, ist das rechtlich nicht haltbar. Das schreibt chip.de. (mca)