
Wer einen Nebenjob startet, sollte seine Rechte und Pflichten kennen.
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Zweitjob erlaubt? Wann Arbeitgeber und Finanzamt mitreden
In Deutschland hatten 2023 rund 1,9 Millionen Erwerbstätige mindestens einen Zweitjob. Wer eine Nebentätigkeit ausüben will, sollte seine Rechte kennen. Denn Arbeitgeber und Finanzamt haben ein Wörtchen mitzureden.
Muss ich den Arbeitgeber informieren?
Nach Angaben des Wiesbadener Fachanwalts Jakob T. Lange gilt die Berufsausübungsfreiheit – allerdings mit Grenzen. Sobald Interessen des Hauptarbeitgebers berührt sind, besteht eine Informationspflicht. Viele Arbeitsverträge verlangen ohnehin eine Genehmigung. Wichtig sind vier Angaben: Art der Tätigkeit, Arbeitgeber, Arbeitszeiten und Umfang. Der Arbeitgeber darf ablehnen, wenn der Nebenjob Interessen gefährdet – etwa durch Konkurrenz oder Imageverlust.
Was ist bei Arbeitszeiten erlaubt?
Die gesetzlich erlaubte Gesamtarbeitszeit liegt bei 48 Stunden pro Woche. Auch Ruhezeiten spielen eine Rolle: Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens elf Stunden Pause liegen. Während des Urlaubs beim Hauptarbeitgeber darf kein Nebenjob ausgeübt werden, wenn dieser der Erholung widerspricht. Arbeitgeber prüfen daher genau, ob sich Haupt- und Nebenjob zeitlich überschneiden.
Was gilt steuerlich bei Zweitjobs?
Minijobs bis 556 Euro monatlich sind steuerlich attraktiv: Sie sind für Arbeitnehmende sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Bei Midijobs übernimmt der Arbeitgeber mehr Sozialkosten – der Vorteil schwindet ab 2.000 Euro. Nur Minijobs sind pauschal besteuert. Alle anderen Tätigkeiten fallen in Steuerklasse VI, was hohe Abzüge bedeutet. Laut der Arbeitnehmerkammer Bremen kann sich eine Steuererklärung lohnen – oft gibt es eine Erstattung.
Welche Modelle sind sinnvoll?
Ob Wochenendjob, abendliche Schicht oder Nebenjob am freien Freitag – die ideale Lösung hängt von der Haupttätigkeit ab. Besonders flexibel sind Teilzeitkräfte. Wer dagegen schon in Vollzeit arbeitet, sollte auf Ruhezeiten achten und prüfen, ob sich eine Aufstockung im Hauptjob eher lohnt. So lässt sich Steuerklasse VI vermeiden. (dpa/kh)