Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte "ePA".

Die Ärztekammer Niedersachsen warnt vor Risiken durch digitale Patientenakten für Kinder und fordert: ePA nur mit Zustimmung der Eltern – zum Schutz von Zukunft und Privatsphäre.

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Gesundheit

Kontroverse um E-Patientenakte: Ärztekammer will Mitbestimmung der Eltern bei Kindern

23. April 2025 // 10:19

Die Ärztekammer Niedersachsen fordert eine Opt-in-Regelung für elektronische Patientenakten bei Minderjährigen – zum Schutz vor möglichen Nachteilen im Berufs- und Versicherungsleben.

Elektronische Patientenakten für Minderjährige

Seit dem 15. Januar werden elektronische Patientenakten (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Diese Maßnahme erfolgt nach der Opt-out-Regelung, bei der Versicherte aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) fordert nun eine Anpassung dieser Regelung für Kinder und Jugendliche.

Opt-in statt Opt-out für Minderjährige

Sie plädiert dafür, dass Minderjährige nur durch eine bewusste Entscheidung der Erziehungsberechtigten eine ePA erhalten sollen. Die Delegierten der ÄKN betonen, dass eine solche Umstellung auf eine Opt-in-Regelung notwendig sei, um mögliche lebenslange Nachteile für junge Menschen zu vermeiden.

Risiken für Berufsweg und Versicherungen

Hintergrund dieser Forderung sind Bedenken hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und Versicherungsverträge. Wie von der ÄKN erläutert, könnten bestimmte Arbeitgeber oder Versicherungen in Zukunft auf die Krankenvorgeschichte zugreifen, was zu Benachteiligungen führen könnte, selbst wenn die betreffenden Diagnosen im Erwachsenenalter keine Rolle mehr spielen.

Bundesgesundheitsministerium plant Regelung

Die Ärztekammer sieht darin ein Risiko, das insbesondere bei Berufen mit hohen Gesundheitsanforderungen, wie etwa bei der Bundeswehr oder als Pilot, relevant werden könnte. Die geplante Anpassung der Regelung durch das Bundesgesundheitsministerium, die eine verpflichtende Datenübermittlung für Kinder unter 15 Jahren aufheben soll, wird von der ÄKN als Schritt in die richtige Richtung bewertet. (pm/axt)