
Wenn du mehrere Hausärzte hast, solltest du diese Dinge wissen.
Foto: Rolf Vennenbernd
Darf man mehrere Hausärzte haben? Was erlaubt ist
Wer sich bei der Diagnose seines Hausarztes unsicher ist, darf eine Zweitmeinung einholen – doch es gibt Regeln, die man kennen sollte.
Freie Arztwahl: Was gesetzlich erlaubt ist
Was passiert, wenn man Zweifel an einer Diagnose hat? In Deutschland dürfen gesetzlich Versicherte grundsätzlich selbst entscheiden, von wem sie sich behandeln lassen. Wer also eine zweite Meinung wünscht, darf eine andere Hausarztpraxis aufsuchen – sollte dort aber transparent mit seiner Vorgeschichte umgehen.
Ärztehopping: Was Krankenkassen beobachten
Wenn Patienten ohne medizinischen Grund mehrere Hausärzte wegen desselben Anliegens konsultieren, sprechen Kassen von „Ärztehopping“. Zwar gibt es aktuell keine rechtlichen Konsequenzen, doch die elektronische Patientenakte könnte dieses Verhalten künftig einschränken: Dort ist vermerkt, welche Arztbesuche stattgefunden haben. Zweitmeinungen bleiben erlaubt – regelmäßiger Arztwechsel ohne triftigen Grund kann jedoch Misstrauen wecken.
Gute Gründe für einen weiteren Hausarzt
Neben der klassischen Zweitmeinung gibt es weitere legitime Gründe für den Besuch bei mehreren Hausärzten: etwa ein Umzug, das Auslaufen einer Arztpraxis oder persönliche Unzufriedenheit mit der bisherigen Betreuung. Anders sieht es bei Fällen von Hypochondrie oder gezielter Medikamentenbeschaffung aus – hier greifen Kassen und Ärzte mitunter strenger durch.
Einschränkungen durch das Hausarztprogramm
Viele gesetzlich Versicherte nehmen am sogenannten Hausarztprogramm teil. Bei dieser Regelung ist ein bestimmter Arzt dauerhaft für die Koordination aller Behandlungen und Überweisungen zuständig. Wer in einem solchen Vertrag steckt, kann den Hausarzt nur mit triftigem Grund wechseln – etwa bei einem Umzug. Auch die Auswahl ist eingeschränkt, denn nicht jeder Arzt nimmt am Programm teil. So t-online. (mca)