Ein Organspendeausweis, aufgenommen im Gesundheitsministerium.

Alarmierende Rechtslage: Im Ausland gilt nicht das deutsches Organspenderecht. Landessprachige Ausweise sind ein Muss, warnt BIÖG.

Foto: Michael Kappeler

Gesundheit

Darum reicht der deutsche Organspendeausweis im Ausland nicht aus

5. Juli 2025 // 11:00

Bei Reisen durch Europa gelten unterschiedliche Organspende-Gesetze – der Ausweis hilft, den eigenen Willen klar festzuhalten.

Organspende im Ausland – worauf es ankommt

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Landesrecht – nicht das deutsche. Das heißt: Ob eine Organspende durchgeführt wird, entscheidet das Gesetz des Urlaubslandes. Deshalb empfiehlt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.

Ausweise in 29 Sprachen verfügbar

Auf der Website des BIÖG können Reisende kostenlose Organspendeausweise in 29 europäischen Sprachen herunterladen. Diese dokumentieren Ihre Entscheidung eindeutig – und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Drei Modelle der Organspende in Europa

  • Entscheidungslösung (z. B. Deutschland): Nur wer aktiv zugestimmt hat (z. B. durch Ausweis oder Patientenverfügung), kommt als Spender:in infrage. Bei fehlender Entscheidung entscheiden Angehörige.
  • Erweiterte Zustimmungslösung (z. B. Dänemark, Griechenland): Zustimmung der verstorbenen Person ist nötig. Fehlt diese, dürfen Angehörige entscheiden. Es besteht keine Pflicht zur Aufklärung wie in Deutschland.
  • Widerspruchslösung (z. B. Frankreich, Spanien, Österreich): Organspenden sind erlaubt, solange kein Widerspruch zu Lebzeiten dokumentiert wurde.

Empfehlung für Reisende

Ein deutscher Organspendeausweis ist zwar gültig, wird aber laut Mitteilung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit nicht überall verstanden. Wer auf Nummer sicher gehen will, führt zusätzlich einen Ausweis in der Landessprache des Urlaubslandes mit. (feh)