Ein Polizist hält ein »Halt Polizei« Schild in der Hand.

Diese Krankheiten können zum Verlust des Führerscheins führen.

Foto: Bahlo/dpa

Gesundheit

Diese Krankheiten machen fahruntauglich – harte Strafen drohen

5. Mai 2025 // 11:00

Nicht nur Alkohol macht fahruntauglich: Auch Krankheiten wie Epilepsie oder schwere Depressionen können den Führerschein kosten.

Nicht jede Erkrankung erlaubt noch Autofahren

Viele Menschen stellen sich die Frage: Darf ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen noch Auto fahren? Das Straßenverkehrsgesetz ist eindeutig: Wer körperlich oder geistig nicht geeignet ist, gefährdet sich und andere – und darf nicht mehr ans Steuer. Doch was heißt das konkret?

Wann Krankheiten zum Führerscheinverlust führen

Besonders bei neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, psychischen Erkrankungen in akuten Phasen oder schweren Herzproblemen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Auch wer nach einem Herzinfarkt, bei schwerer Demenz oder akuter Depression fährt, verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen ärztliche Gutachten oder eine MPU anordnen.

Diese Beeinträchtigungen lassen Autofahren noch zu

Viele körperliche Einschränkungen wie eine Sehschwäche oder Diabetes bedeuten nicht automatisch das Aus für die Fahrerlaubnis – sofern sie gut therapiert werden. Auch psychische Erkrankungen wie abgeklungene Psychosen oder stabilisierte depressive Phasen lassen eine Fahrtüchtigkeit zu, wenn ein Arzt das bestätigt. Die Eigenverantwortung der Betroffenen spielt dabei eine zentrale Rolle.

Grauzone Arztgeheimnis: Wer informiert die Behörden?

Ärzte sind nicht verpflichtet, die Behörden zu informieren – auch wenn sie ihren Patienten für fahruntauglich halten. Nur in akuten Fällen dürfen sie bei drohender Gefahr die Schweigepflicht brechen. Das erschwert die Kontrolle. Daher liegt es oft in der Verantwortung der Betroffenen, sich selbst einzuschätzen – oder sich ärztlich beraten zu lassen.

Unfall mit Folgen: Wer trotz Fahruntauglichkeit fährt, riskiert alles

Kommt es zu einem Unfall und war dem Fahrer seine Einschränkung bekannt, droht nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Folge: Der Fahrer haftet möglicherweise selbst für entstandene Personen- und Sachschäden. Deshalb gilt: Wer Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit hat, sollte lieber einen ärztlichen Check machen lassen. Das berichtet t-online. (mca)