
Finanzielle Stolpersteine für Eltern.
Foto: Andrea Warnecke
Finanzielle Planung für werdende Eltern: So klappt das
Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind entscheidend für die Familienplanung. Welche Regelungen gelten für Angestellte und Selbstständige?
Finanzplanung ab dem positiven Test
Für viele beginnt mit dem positiven Schwangerschaftstest ein aufregender Lebensabschnitt – voller Vorfreude, aber auch mit organisatorischen Herausforderungen. Besonders werdende Eltern, die selbstständig arbeiten, sollten frühzeitig ihre finanzielle Absicherung prüfen. Denn für sie gelten bei Mutterschutz, Elterngeld und Co. teils andere Regeln als für Angestellte, wie ing.de bereits berichtete.
Mutterschaftsgeld: Wer bekommt was?
Ob und wie viel Mutterschaftsgeld gezahlt wird, hängt vom Beschäftigungsstatus ab. Angestellte mit Sozialversicherungspflicht erhalten während des Mutterschutzes die volle Lohnfortzahlung sowie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Die Zahlung beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach. Selbstständige hingegen haben nur dann Anspruch, wenn sie sich freiwillig versichert haben. Dann erhalten sie in der Regel 70 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens als Krankengeld.
Elterngeld: Varianten und Besonderheiten
Nach dem Mutterschutz können Eltern Elterngeld beantragen – entweder als Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder mit Partnerschaftsbonus. Die Höhe richtet sich bei Angestellten nach dem Nettogehalt, bei Selbstständigen nach dem Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres. Wichtig: Während des Elterngeldbezugs darf kein Geldeingang erfolgen, sonst droht eine Rückzahlung. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden – maximal rückwirkend für drei Monate.
Kindergeld und langfristige Planung
Unabhängig vom Beschäftigungsstatus erhalten Eltern Kindergeld – aktuell 255 Euro pro Monat. Der Antrag erfolgt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Langfristig lohnt sich auch ein Blick auf die Altersvorsorge: Wer wegen der Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit reduziert, sollte mit dem Partner über einen finanziellen Ausgleich sprechen. Zwar rechnet der Staat bis zu drei Jahre Elternzeit auf die Rente an, die vollen Einbußen lassen sich dadurch aber nicht auffangen.