Ein Mann arbeitet im Homeoffice.

Immer mehr bringen ein Homeoffice-Attest mit – doch was bedeutet das eigentlich rechtlich? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Foto: Fabian Strauch/Symbolbild

Gesundheit

Homeoffice auf Rezept? Diese Job-Regel sollten Betroffene kennen

11. Mai 2025 // 15:00

Arbeiten ja, aber nur von zu Hause? Was ein ärztliches Homeoffice-Attest wirklich wert ist – und warum es schnell Ärger geben kann.

Homeoffice auf Rezept? Warum dein Chef trotzdem Nein sagen darf

Viele Beschäftigte wollen nach wie vor nicht zurück ins Büro. Und manche legen sogar ein ärztliches Attest vor, das ihnen nur noch Arbeit von zu Hause erlaubt. Doch Vorsicht: Ein solches „Homeoffice-Attest“ ersetzt keine Krankschreibung – und ist rechtlich keineswegs ein Freifahrtschein.

Was steht wirklich im Gesetz?

Ein echtes Attest bescheinigt Arbeitsunfähigkeit. Bedeutet: Du kannst gar nicht arbeiten. Ein Homeoffice-Attest sagt dagegen: Arbeiten ja, aber bitte nur daheim. Und genau das ist das Problem: So eine Zwischenlösung kennt das Gesetz nicht. Es gibt kein „halb krank“.

Lohnfortzahlung? Fehlanzeige

Wer nur ein Homeoffice-Attest vorlegt, gilt nicht automatisch als krank – und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Auch der Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitspflicht. Wer also sagt „Ich kann nicht ins Büro“, ist nicht automatisch krankgeschrieben.

Arbeiten im Homeoffice nur mit Erlaubnis

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Außer in wenigen Ausnahmen – etwa bei Schwerbehinderung – entscheidet allein der Arbeitgeber, wo gearbeitet wird. Ein Attest ist dabei nur ein Hinweis, keine Verpflichtung.

Einfach daheim bleiben? Riskant!

Wer sich ohne Rücksprache ins Homeoffice verabschiedet, kann Ärger bekommen: Abmahnung oder sogar Kündigung sind möglich. Denn am Ende entscheidet der Arbeitgeber, ob der Arbeitsplatz im Büro zumutbar ist – nicht der Arzt.

Fazit:

Ein Homeoffice-Attest ist nett gemeint – aber rechtlich schwach. Arbeitgeber müssen es nicht akzeptieren, aber ernst nehmen. Denn am Ende zählt: Gesundheit ja, aber auch der Betrieb muss laufen. Das berichtet der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. (dm)