Der Chip einer Gesundheitskarte.

Krankenkassen zahlen zukünftig die Fettabsaugung bei Lipödem.

Foto: Alexander Heinl

Gesundheit

Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung - mit Bedingungen

21. Juli 2025 // 09:00

Neue Kassenleistung bei Lipödem: Fettabsaugung wird möglich – doch nicht ohne Bedingungen.

Krankenkassen zahlen künftig Fettabsaugung bei Lipödem – unter klaren Voraussetzungen

Für Frauen mit Lipödem gibt es einen wichtigen Fortschritt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung künftig in allen Stadien der Krankheit übernehmen. Die Maßnahme soll die Lebensqualität der Patientinnen deutlich verbessern.

Studie bestätigt Wirkung – Liposuktion erfolgreicher als konservative Behandlung

Grundlage der Entscheidung ist eine umfassende Studie, die zeigt, dass die Liposuktion bessere Ergebnisse bringt als konservative Therapien wie Kompression oder Lymphdrainage. Damit wird der Eingriff nun für alle Betroffenen – unabhängig vom Krankheitsstadium – eine Kassenleistung, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme

Vor dem Eingriff muss eine sechsmonatige konservative Therapie erfolgen. Zudem darf in diesem Zeitraum keine Gewichtszunahme stattgefunden haben. Ab einem BMI von 35 ist eine Adipositasbehandlung erforderlich, bei einem BMI zwischen 32 und 35 gelten zusätzliche Maßgaben beim Taille-zu-Größe-Verhältnis. Diagnose und Eingriff dürfen nur von spezialisierten Fachärzten durchgeführt werden.

Kritik an BMI-Grenzen – Lipödem-Hilfe fordert Nachbesserungen

Die Patientenorganisation „Lipödem Hilfe Deutschland“ begrüßt den Beschluss, kritisiert jedoch die BMI-Grenzwerte als unnötige Hürde. Der G-BA betonte, dass auch die konservativen Behandlungen weiterhin jedem offenstehen müssen – unabhängig von einer OP-Entscheidung.

Inkrafttreten voraussichtlich bis Anfang 2026

Bevor die neue Regelung greift, muss das Gesundheitsministerium zustimmen und der Bewertungsausschuss Abrechnungscodes festlegen. Spätestens zum 1. Januar 2026 soll die Neuregelung bundesweit gelten. Betroffene sollten sich frühzeitig bei Fachärzten beraten lassen. Das berichtet t-online. (mca)