Verschiedene Tabletten, Kapseln und Dragees liegen auf einem Tisch.

Diese Medikamente können von der Steuer abgesetzt werden - Nachweise nicht vergessen

Foto: Hendrik Schmidt

Gesundheit

So könnt ihr Medikamente von der Steuer absetzen

4. Mai 2025 // 13:00

Ob Hustensaft oder Abnehmspritze: So können Arzneimittel in der Steuererklärung abgesetzt werden – und wann das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Arzneimittel in der Steuererklärung: Was absetzbar ist

Kann ich meine Medikamentenkosten beim Finanzamt geltend machen? Tatsächlich ist das unter bestimmten Bedingungen möglich – allerdings nur, wenn die Medikamente ärztlich verordnet wurden. Kosten für selbstgekaufte Mittel, etwa zur Hausapotheken-Auffrischung, zählen nicht dazu.

Nur mit Rezept: Wann das Finanzamt zahlt

Egal ob Paracetamol, Antibiotikum oder moderne Abnehmspritzen wie Ozempic: Voraussetzung ist stets ein ärztliches Rezept. Dabei ist es egal, ob das Medikament verschreibungspflichtig oder rezeptfrei ist – entscheidend ist, dass es vor dem Kauf verordnet wurde. Das gilt auch für grüne Rezepte, sofern die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen wurden.

Diese Kosten können Sie geltend machen

Absetzbar sind nur die tatsächlichen Ausgaben – also zum Beispiel Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Mitteln. Erstattungen durch die Krankenkasse müssen abgezogen werden. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss zudem deine individuelle Belastungsgrenze überschritten werden. Diese liegt – je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl – zwischen 1 und 7 Prozent Ihrer Einkünfte.

Medikamente, Brillen, Kuren – alles zählt zusammen

Die gute Nachricht: Du musst die Belastungsgrenze nicht nur mit Medikamentenkosten knacken. Auch Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Rehas und andere Gesundheitsleistungen, die nicht von der Kasse übernommen wurden, werden zusammengerechnet. Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung.

Nachweise nicht vergessen

Belege müssen nicht direkt eingereicht werden – können aber im Nachgang verlangt werden. Apothekerbons, Quittungen und Kontoauszüge sollten deshalb gut aufbewahrt werden, mindestens bis ein Monat nach Erhalt des Steuerbescheids. Das berichtet t-online. (mca)