
Ein neues Tattoo kann mehr kosten als geplant – im schlimmsten Fall auch den Lohn. Ein Gericht entschied jetzt gegen eine erkrankte Arbeitnehmerin.
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Tattoo entzündet, Lohn gestrichen: Dieses Gerichtsurteil solltest du kennen
Eine Tattoo-Entzündung kommt eine Pflegehilfskraft teuer zu stehen: Laut Gerichtsurteil hat sie ihre Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet – und verliert damit den Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Tattoo-Infektion führt zu Lohnausfall
Eine Pflegehilfskraft aus Schleswig-Holstein steht ohne Lohnfortzahlung da, nachdem sich ihr neues Tattoo entzündete und sie arbeitsunfähig machte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied am Donnerstag, 22. Mai 2025, dass die Frau die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet habe. Laut Gerichtsurteil entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da das Tätowieren ein bewusst eingegangenes Risiko darstellt und somit kein „normales Krankheitsrisiko“ vorliegt.
Rechtliche Einordnung
Der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V., erläuterte, dass das Verhalten der Frau einen groben Verstoß gegen ihr eigenes Gesundheitsinteresse darstelle. Das Gericht betonte, dass die Wahrscheinlichkeit einer Tattoo-Infektion bei bis zu fünf Prozent liegt und somit nicht vernachlässigbar ist. Arbeitnehmer sollten sich der Risiken bewusst sein und im Zweifel rechtlichen Rat einholen. (pm/axt)