
Die Einkünfte aus dem Pfandsammeln dürfen nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.
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Pfandflaschenerlös wird nicht auf Hartz IV angerechnet
Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz IV. Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden.
Frau benötigt den Regelbedarf
Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Düsseldorf einer 53-jährigen Frau die Hartz-IV-Leistungen verwehrt und das mit Widersprüchen bezüglich ihrer Unterkunft begründet.
Die Frau wiederum erklärte, dass sie nur Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflaschen habe und erhalte auch sonst keine andere finanzielle Unterstützung. Sie zahle zwar keine Miete und mache keine Unterkunftskosten geltend, benötige jedoch den Regelbedarf. (dpa)