Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit mehreren Jahren gestritten.

Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit mehreren Jahren gestritten.

Foto: Sina Schuldt

Justiz

Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

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Von dpa
7. Juni 2024 // 07:44

Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Voraussetzung ist, dass die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist räumlich begrenzt. Kläger Wolfgang Köhler-Naumann aus Bremen sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass man bei Behinderung durch illegales Gehwegparken das Recht hat, zu fordern, dass die Kommune einschreiten muss.“

Ohne Erlaubnis verboten

Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt. Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit mehreren Jahren gestritten. Ohne Erlaubnis ist dieses verboten. In vielen deutschen Kommunen wie Bremen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es.