
Politische Lage zwingt AIDA zu Absagen von Orient-Reisen. Ein Anwalt erklärt, wann Passagiere Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz haben.
Foto: Philipp Laage
AIDA-Kreuzfahrt storniert? Diese Ansprüche auf Entschädigung haben Reisende
Wetter, Technik oder Politik – Kreuzfahrten können sich ändern. Welche Rechte Gäste haben, wenn Häfen ausfallen oder Reisen gestrichen werden.
AIDA sagt Reisen wegen politischer Lage ab
Auch Kreuzfahrtfans in Bremerhaven betrifft die Entscheidung: AIDA hat sämtliche Orient-Reisen mit der „AIDAprima“ für die Wintersaison 2025/26 gestrichen. Betroffen sind auch geplante Überführungsfahrten über Südafrika. Der Grund ist die angespannte Lage im Nahen Osten. Solche Routenanpassungen sind in der Branche nicht ungewöhnlich – sie können durch Wetter, technische Probleme, Streiks oder medizinische Notfälle entstehen.
Welche Alternativen bietet die Reederei?
Fällt ein Hafen aus, steuern Kapitäne oft kurzfristig Ersatzhäfen an oder verlängern den Aufenthalt in einem vorherigen Ziel. Ist keine Alternative möglich, verbringen Gäste zusätzliche Tage auf See. AIDA erweitert in solchen Fällen meist das Bordprogramm. Gebuchte Ausflüge über die Reederei werden automatisch storniert und gutgeschrieben. Individuell organisierte Landgänge sind von Erstattungen ausgeschlossen.
Jurist: Auch bei Hafenausfall kann Geld zurückfließen
Laut Kreuzfahrt-Anwalt Marcus Hoffmann können Passagiere schon ab dem ersten entfallenen Hafen eine Minderung des Tagesreisepreises verlangen – meist zwischen 30 und 70 Prozent, berichtet das Hamburger Abendblatt. Bei zentralen Reisezielen kann der Betrag höher ausfallen. Bei Komplettabsagen gilt: Ohne Zustimmung der Gäste dürfen Veranstalter keine erheblichen Änderungen vornehmen, selbst wenn AGBs dies vorsehen. In einem ähnlichen Fall erhielt eine Gruppe AIDA-Kunden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock teils vierstellige Entschädigungen.
So lässt sich das Risiko reduzieren
Ganz vermeiden lassen sich Änderungen auf Kreuzfahrten nicht. Wer die beste Reisezeit für sein Zielgebiet wählt, kann das Risiko aber verringern – etwa Norwegen im Sommer oder die Karibik nach Ende der Hurrikansaison. Für betroffene Gäste gilt: Entschädigungen sind möglich, erfordern aber oft Geduld und rechtliche Unterstützung. Das berichtet abendblatt.de. (isw)