Garagenverordnung: Das dürfen Sie wirklich in der Garage lagern.

Garagenverordnung: Das dürfen Sie wirklich in der Garage lagern.

Foto: Michael Mueller-Muenker

Kurios

Bei Verstoß hohe Strafen: Warum der Rasenmäher nicht in die Garage darf

10. Oktober 2024 // 10:09

In Niedersachsen und Bremen dürfen Garagen nur für Autos und Zubehör genutzt werden. Wer Rasenmäher oder Grills lagert, riskiert Bußgelder bis zu 500 Euro. Noch Glück, denn in anderen Bundesländern bis zu 500.000 Euro.

In Niedersachsen und Bremen dürfen Garagen nicht als allgemeiner Stauraum genutzt werden. Laut Garagenverordnung ist es verboten, Dinge wie Rasenmäher, Grills oder Möbel in der Garage zu lagern. Verstöße gegen diese Regeln können mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Was darf in die Garage?

Die Garagenverordnung in Niedersachsen und Bremen erlaubt es nur, Fahrzeuge und deren Zubehör in Garagen unterzubringen. Das umfasst unter anderem Reifen, Dachgepäckträger, Werkzeuge oder geringe Mengen Betriebsstoffe wie Öl oder Scheibenreiniger. Auch Fahrräder und Mopeds dürfen abgestellt werden. Ein Rasenmäher oder Gartengeräte gehören jedoch nicht dazu.

Strafen bei Verstößen unterschiedlich in den Bundesländern

Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland. Während in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen bei falscher Nutzung der Garage bis zu 500 Euro fällig werden, können die Strafen in Hessen bis zu 10.000 Euro betragen. In Hamburg sind sogar 20.000 Euro möglich. Besonders drastisch ist die Situation in Bayern, wo bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro drohen.

Bußgelder bei Zweckentfremdung

Wer seine Garage zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld. In Niedersachsen und Bremen liegt die Obergrenze bei 500 Euro. Zwar wird nicht jede Garage streng kontrolliert, doch bei Verstößen, die entdeckt werden, ist die Strafe sicher. Neben den Geldstrafen kann in schwerwiegenden Fällen auch der Rückbau von baulichen Änderungen verlangt werden.

Sicherheit geht vor

Besondere Vorsicht gilt bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Gasflaschen oder brennbaren Materialien. Diese dürfen nicht in Garagen aufbewahrt werden, da sie eine hohe Brandgefahr darstellen. In jedem Fall ist es ratsam, die Garage mit einem Feuerlöscher auszustatten, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.

Nutzung als Hobbyraum oder Lager

Die Nutzung der Garage als Hobbywerkstatt oder Büro ist ebenfalls untersagt. Wer seine Garage für diese Zwecke umfunktionieren möchte, benötigt eine spezielle Genehmigung. Für Mieter*innen kann ein Verstoß gegen die Garagenverordnung sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen, wenn diese Bestimmungen im Vertrag festgelegt sind. (krü)