
Imbissbuden sind auf Laufkundschaft angewiesen. Die Bedienung von Kunden darf nach wie vor stattfinden - mit Abstand.
Foto: Colourbox
Corona: Diese Regeln gelten für Imbisswagen
Wie der Landkreis Cuxhaven mitteilt, gelten für die Gastronomie eindeutige Regeln. Gastronomie-Betriebe dürfen Speisen nur Außer-Haus verkaufen, allerdings nur auf Vorbestellung. Diese Regelung ist für Imbisswagen, die auf Laufkundschaft angewiesen sind, kaum umsetzbar.
Imbisswagen dürfen Kunden auf Zuruf bedienen
Der Landkreis erlaubt die Bedienung von Laufkundschaft von Imbisswagen auf Zuruf. Die Regelung, dass Kunden vorbestellen müssen, entfällt hier. Die Abstandsregel gilt weiterhin, auch dürfen Kunden die Speisen nicht um Umkreis von 50 Metern um den Imbisswagen essen. Eine Ansammlung von Imbisswagen, also mehr als einem Wagen, sei auch nicht erlaubt, stellt Landrat Kai-Uwe Bielefeld klar.
Corona: Diese Regeln gelten für die Gastronomie Wie der Landkreis Cuxhaven mitteilt, gelten für die Gastronomie eindeutige Regeln. Gastronomie-Betriebe dürfen Speisen nur Außer-Haus verkaufen, allerdings nur auf Vorbestellung. Diese Regelung ist für Imbisswagen, die auf Laufkundschaft angewiesen sind, kaum umsetzbar.