
Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen sowie Dauercamper dürfen in den Strandgebieten unterwegs sein. Gleiches gilt für Einwohner der Stadt und des Landkreises Cuxhaven sowie Bremerhavens.
Foto: Reese-Winne
Corona-Krise: Cuxhaven lockert Strandverbot für Auswärtige
Langsam vergrößert sich der Personenkreis, der wieder an Cuxhavens Stränden und Promenaden unterwegs sein darf. Doch noch gibt es Corona-Restriktionen.
Die Stadt Cuxhaven vermeldet: "Aufgrund der seit dem 6. Mai 2020 geltenden Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist die eigene Nutzung von Zweitwohnungen und Dauercamping in Cuxhaven ab sofort wieder zugelassen." Dies habe auch Auswirkungen auf die eingeschränkte Strandnutzung.
Zweitwohnunginhaber und Dauercamper erlaubt
Laut Stadt dürfen die Cuxhavener Strände nun neben den Einwohnern mit erstem Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Cuxhaven auch von den Zweitwohnungsinhabern und Dauercampern aus der Stadt Cuxhaven genutzt werden dürfen, die über eine Jahresgästekarte verfügen. Im Zuge dieser Lockerungen hält die Stadt Cuxhaven auch nicht mehr an dem Strandverbot für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz in Bremerhaven fest, wie es auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven vorsieht. Das bedeutet: Seestädter dürfen wieder an den Strand in Cuxhaven.
Tagestourismus weiter verboten
Der Tagestourismus darüber hinaus bleibt damit aber vorerst untersagt. Dabei gehe es im Wesentlichen darum, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und das Gesundheitssystem in der Region nicht zu überlasten.
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