
Nacktwanderung durch die Natur bei Sievern: Das besondere Hobby des Mannes aus Geestland stößt nicht überall auf Zustimmung.
Foto: Scheschonka
Darf er das? Das sagt die Polizei zum nackten Wanderer im Sieverner Wald
Bernd Braker liebt Nacktwandern. Doch nicht bei allen kommt dieses ungewöhnliche Hobby gut an. Was sagt die Polizei dazu?
Nudic Walking im Wald bei Sievern
Sein Hobby ist ungewöhnlich, zumindest im Cuxland. Doch Bernd Braker aus Geestland (er will seinen wahren Namen nicht genannt wissen) liebt es, im „Adamskostüm“ auf Waldwegen rund um Sievern unterwegs zu sein. „,Nudic Walking‘, abgeleitet von Nordic Walking, ist Bewegung an frischer Luft“, erklärt der 59-Jährige, nicht mehr und nicht weniger.
Das sagt die Polizei
„Das reine Nacktwandern ist nicht grundsätzlich verboten“, betont Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizei in Cuxhaven. Der Straftatbestand § 183a StGB - Erregung öffentlichen Ärgernisses - „erfordert zum Beispiel eine explizite sexuelle Handlung, was bei einer reinen Nacktwanderung eher auszuschließen ist“.
Das Nacktwandern könnte, so der Polizeisprecher weiter, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) - Belästigung der Allgemeinheit - erfüllen.
Hier heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“
Hertz: „Eine Nacktwanderung durch die Stadt oder andere Orte mit viel Personenverkehr würde sicherlich eine solche Belästigung vieler Personen, also der Allgemeinheit, darstellen.“
Bei einer Nacktwanderung auf einem sehr entlegenen Feld- oder Waldweg mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit, anderen Personen zu begegnen, sei dies eher auszuschließen.
Was der Betroffene dazu sagt und wie sein ungewöhnliches Hobby bei anderen ankommt, erfahrt ihr hier.