
Handwerker und Bauherren stöhnen gleichermaßen über steigende Kosten für Baumaterial. Mit Hilfe einer Preisgleitklausel werden die höheren Preise an die Kunden weitergereicht.
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Echten Schutz vor unvorhofften Baukosten gibt es nicht
Viele Handwerker haben vor Monaten kalkuliert und Angebote gemacht. Jetzt sind die Preise explodiert. Handwerkskammer und Verbraucherberatung geben Tipps, was Handwerker und Verbraucher vertraglich tun können.
Preisanpassungsklausel
Eine viel diskutierte Möglichkeit zum Schutz vor Minusgeschäften aufgrund von Materialpreissteigerungen nach Vertragsschluss sind sogenannte Preisanpassungsklauseln. Vor deren Verwendung sollten sich Handwerker allerdings juristisch gut beraten lassen, da die rechtlichen Voraussetzungen hoch sind.
Warum Abschlagszahlungen wichtig sind, lest ihr bei NORD|ERLESEN.