
Erst ist Karl-Wilhelm Schnars, Gemeindebrandmeister von Bramstedt, Opfer eines Einbruchs geworden, danach wird er aufgrund eines Fehlalarms zur Kasse gebeten.
Foto: Reiprich
Fehlalarm: Gemeindebrandmeister von Bramstedt muss 125 Euro zahlen
Mitten in der Nacht wird die Alarmanlage einer Tankstelle in Bramstedt ausgelöst. Betreiber Karl-Wilhelm Schnars wird per Handy über den Alarm informiert. Aufmerksame Nachbarn haben gleichzeitig die Polizei verständigt. Entwarnung: Es handelt sich um einen Fehlalarm. Für den Polizei-Einsatz wird Schnars zur Kasse gebeten. Er muss 125 Euro zahlen.
Zwei Einbrüche in der jüngeren Vergangenheit
Bereits zweimal wurde in den Tankstellen-Shop eingebrochen. "Die Täter wurden trotz Alarmanlage nie gefasst", sagt Schnars, der sich ehrenamtlich als Gemeindebrandmeister in Hagen engagiert. Daher sei er im ersten Moment froh gewesen, dass es sich dieses Mal um einen Fehlalarm gehandelt hat.
Betreiber der Alarmanlage muss Polizei-Einsatz zahlen
Doch einige Wochen später flatterte eine Rechnung in Höhe von 125 Euro ins Haus. Ein Fehlalarm wird laut Gebührenordnung des Landes Niedersachsen als "ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei" eingestuft. Die Kosten des Einsatzes muss der Betreiber der Alarmanlage - in diesem Fall Schnars - zahlen. Der Betrag fließt in die Staatskasse.
Zertifizierte Anlagen minimieren das Fehlalarm-Risiko
Carsten Bode, Beauftragter für Kriminalprävention im Landkreis Cuxhaven, rät dazu, zertifizierte Alarmanlagen zu installieren. "Wer eine Alarmanlage montiert, trägt das Risiko, bei einem Fehlalarm den Polizei-Einsatz zahlen zu müssen", sagt er. Es lohne sich, für zertifizierte Anlagen etwas mehr Geld auszugeben. Wer mehr zum Thema Einbruchschutz oder Prävention im Allgemeinen wissen möchte, kann sich unter www.polizei-beratung.de informieren. Die Beratungen sind kostenlos.

Erst ist Karl-Wilhelm Schnars, Gemeindebrandmeister von Bramstedt, Opfer eines Einbruchs geworden, danach wird er aufgrund eines Fehlalarms zur Kasse gebeten.
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