
Grundsteuerreform 2025: Frank Moosmüller (67) aus Debstedt hat zur Sicherheit Einspruch eingelegt.
Foto: Gallas
Grundsteuer: Eigentümer aus dem Landkreis über Höhe verunsichert
Was kommt bei der Grundsteuer ab 2025 auf Eigentümer zu? Frank Moosmüller aus Debstedt hat den Taschenrechner angeworfen - und Einspruch eingelegt.
Messbetrag über die Hälfte erhöht
Frank Moosmüller aus Debstedt sitzt mit der Post vom Finanzamt an seinem Schreibtisch. Der Messbetrag, mit dem die Grundsteuer für 2025 neu berechnet wird, hat sich über die Hälfte erhöht: von 59,16 Euro auf 89,86 Euro. Wie viel Grundsteuer er ab 2025 zahlen muss, weiß er dadurch noch lange nicht. Was fehlt ist der neue Hebesatz der Gemeinden. Diesen können Kommunen allerdings erst dann ermitteln, wenn alle Grundsteuermessbeträge vorliegen.
Grundsteuereinnahmen dürfen nicht steigen
Der Grund? Es ist politischer Wille, dass Kommunen nach der Reform 2025 nicht mehr Grundsteuern einnehmen als vorher. Das heißt, auch wenn die Grundstücke nach dem in Niedersachsen angewendeten Flächen-Lage-Modell neu bewertet werden, darf unterm Strich nicht mehr für eine Kommune herausspringen. Der gleiche Betrag wird anders auf die Eigentümer verteilt. Das kann für den einen geringere Abgaben bedeuten. Andere, deren Grundstücke besser bewertet wurden, könnten am Ende mehr zahlen.
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