Niedersachsen fördert Vereinsleben durch GEMA-Gebührenübernahme

Kostenentlastung: Land deckt Musikgebühren für Veranstaltungen ab

Foto: Marcus Brandt

Cuxland
Der Norden

Land Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine

29. Oktober 2024 // 14:55

Ab 1. November übernimmt Niedersachsen GEMA-Gebühren für vier Vereinsveranstaltungen pro Jahr. Damit stärkt das Land ehrenamtliche Organisationen.

Ab dem 1. November profitieren gemeinnützige Vereine und Organisationen in Niedersachsen von einer neuen Regelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren. Die SPD-geführte Landesregierung hat beschlossen, die Kosten für musikalische Aufführungen in bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr zu tragen. Dieses Angebot soll Vereine stärken, die sich für das gesellschaftliche Wohl einsetzen, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke.

Förderung des Ehrenamts

Diese Regelung umfasst mildtätige, kirchliche und andere gemeinnützige Vereine, die bisher nicht durch bestehende GEMA-Vereinbarungen entlastet wurden. Daniela Behrens, SPD-Landtagsabgeordnete, betont die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit für eine lebendige Demokratie. Durch den Erlass der Gebühren soll die wichtige Arbeit vieler Freiwilliger wertgeschätzt und gefördert werden.

Kostenübernahme bei bestimmten Bedingungen

Für dieses Jahr stehen rund 167.000 Euro zur Verfügung, ab dem kommenden Jahr bis zu einer Million Euro jährlich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Veranstaltung ohne Eintrittsgeld stattfindet und die Fläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet. Zudem muss die Veranstaltung zuvor bei der GEMA online angemeldet werden. Bei Live-Musik ist es erforderlich, die gespielten Titel im Anschluss zu melden.

Vereinfachte Abwicklung durch Onlineportal

Die GEMA hat ihr Onlineportal für eine reibungslose Anmeldung optimiert. Vereine und Organisationen können so unkompliziert Tonträger oder Live-Musik bei Veranstaltungen nutzen. Die Gebühren gehen direkt an die Künstlerinnen und Künstler, deren Musikwerke urheberrechtlich geschützt sind.

Ausnahmen für Sportvereine

Die Vereinbarung gilt nicht für niedersächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind. Diese sind bereits durch eine gesonderte Regelung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der GEMA von den Gebühren befreit. Die neue Regelung kommt somit vor allem kleineren, gemeinnützigen Gruppen zugute. (pm/krü)