Ab Mitte März brauchen Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens zwingend einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von einer Impfung gegen Covid-19 befreit sind.

Ab Mitte März brauchen Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens zwingend einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von einer Impfung gegen Covid-19 befreit sind.

Foto: picture alliance/dpa

Cuxland

Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht gestartet

11. März 2022 // 06:44

Seit einiger Zeit ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht bereits beschlossen. In Kürze tritt diese nun in Kraft.

Meldeportal in Niedersachsen gestartet

Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss in Niedersachsen in den kommenden Wochen beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Ein dafür eingerichtetes Meldeportal ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Freitag gestartet. Auf dieses Portal haben demnach sowohl die Leitungen betroffener Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff.

Ab Mittwoch gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die von kommender Woche Mittwoch an greift. Danach dürfen Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nur noch tätig sein, wenn sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.

Mitarbeiter müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden

Die Einrichtungen seien von kommendem Mittwoch an verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbstständige seien meldepflichtig.

Impfnachweis oder Attest vorlegen

Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen.

Bußgeld bis 2500 Euro

Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen - dieses Zwangsgeld beträgt 1500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen. (dpa)

Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht gestartet