Die Moor-Therme war im Juni 2017 Ort eines tragischen Unfalls: Ein Mädchen war vom Podest der Regenbogenpyramide“ gesprungen und ertrunken.

Die Moor-Therme war im Juni 2017 Ort eines tragischen Unfalls: Ein Mädchen war vom Podest der Regenbogenpyramide“ gesprungen und ertrunken.

Foto: Archiv

Cuxland

Nach Unfalltod in der Moor-Therme in Bad Bederkesa: Erzieherinnen müssen vor Gericht

Von Andreas Schoener
9. März 2018 // 06:00

Der tragische Unfalltod eines siebenjährigen Mädchens in der Moor-Therme hat ein juristisches Nachspiel: Die drei Erzieherinnen, die im Juni den Ausflug der Bremer Kita-Kinder nach Bad Bederkesa begleiteten, müssen sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Prozessauftakt ist am 15. August in Langen.

"Frauen hätten anders handeln müssen"

Nach intensiven Vorermittlungen ist für Stades Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas klar: "Die drei Frauen hätten anders handeln müssen." Ihnen sei bekannt gewesen, dass einige Kinder aus der Gruppe nicht schwimmen können. Zudem hätten sie beobachtet, dass das siebenjährige Mädchen seine Schwimmflügel eingehändig ausgezogen und an den Beckenrand gelegt habe.

Ohne Schwimmflügel ins Becken

Das Kind ist ohne Schwimmflügel von der "Regenbogenpyramide" des Erlebnisbecken ins 1,30 Meter tiefe Wasser gesprungen. Eine spätere Reanimation des Kindes sei erfolglos verlaufen. Das Mädchen starb wenige Stunden später.

Erzieherinnen sind arbeitsunfähig

Die drei Erzieherinnen der Kita sind seit dem tragischen Unglücksfall arbeitsunfähig. Dies erklärt Silke Ulrich, Sprecherin der Arbeiterwohlfahrt Bremen, in deren Trägerschaft sich die Kita befindet.

Die Moor-Therme war im Juni 2017 Ort eines tragischen Unfalls: Ein Mädchen war vom Podest der Regenbogenpyramide“ gesprungen und ertrunken.

Die Moor-Therme war im Juni 2017 Ort eines tragischen Unfalls: Ein Mädchen war vom Podest der Regenbogenpyramide“ gesprungen und ertrunken.

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