
Seit Ende der Sommerferien müssen alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen auch im Unterricht eine Maske tragen.
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Niedersachsen: Gericht bestätigt Maskenpflicht an allen Schulen
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die derzeit geltende Maskenpflicht in Schulgebäuden in Niedersachsen bestätigt.
Keine Ausnahme, auch nicht für Grundschüler
Eine Ausnahme sei derzeit auch nicht für Grundschüler geboten, teilte das Gericht nach einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag mit. Eltern hatten im Namen ihrer Kinder gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen geklagt. Ihrer Ansicht nach ist diese vor allem für Grundschüler unverhältnismäßig. Das Gericht folgte der Argumentation der Eltern nicht.
Keine gesundheitlichen Schäden belegt
Zwar könne das längere Tragen einer Maske bei Kindern zu kurzfristigen Symptomen wie Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen führen. Schwere gesundheitliche Schäden seien aber nicht belegt.
Begründung: Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems
Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertige zurzeit noch die generelle Maskenpflicht in Schulgebäuden. Sobald aber eine Überlastung nicht mehr zu befürchten sei - etwa bei einer höheren Impfquote -, müsse die Maskenpflicht zumindest für jüngere Kinder aufgehoben werden. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.
Maske auch im Unterricht
Seit Ende der Sommerferien müssen alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen wieder zur Schule gehen. Sie müssen auch im Unterricht eine Maske tragen. (dpa)
Gericht bestätigt Maskenpflicht an allen Schulen Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die derzeit geltende Maskenpflicht in Schulgebäuden in Niedersachsen bestätigt. Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertige zurzeit noch die generelle Maskenpflicht in Schulgebäuden, hieß es.