Ein Anwohner hatte beim OVG einen Normenkontrollantrag eingereicht, um den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.

Ein Anwohner hatte beim OVG einen Normenkontrollantrag eingereicht, um den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.

Foto: Arnd Hartmann

Cuxland

Spadener See: Oberverwaltungsgericht bestätigt Bebauungsplan

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Von zzzz
21. Januar 2022 // 14:11

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am Freitag, 21. Januar, den Bebauungsplan der Gemeinde Schiffdorf für eine Fläche am Spadener See und eine dort errichteten Wasserski-Anlage bestätigt.

Anwohner: „Gravierende inhaltliche Mängel“

Ein Anwohner reichte beim OVG einen Normenkontrollantrag ein, um den Plan für unwirksam zu erklären. Er kritisiert vor allem „gravierende inhaltliche Mängel“ bei der Verkehrsprognose im „B-Plan Nr. 8a - Erholungspark Spadener See“. Diesen lehnte das Gericht ab.

Die Urteilsbegründung und was die Gemeinde und die Betreiber der Wasserski-Anlage zu dem Urteil sagen, lest ihr später auf NORD|ERLESEN.