
Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger bei einem der früheren Verhandlungstage, war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Foto: Archivfoto Fischer
Urteil im Autobahn-Prozess: Angeklagter muss hinter Gitter
Das Urteil im Autobahn-Prozess ist gesprochen worden: Der Angeklagte muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis - wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Gericht: Angeklagter war massiv abgelenkt
Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass der 48-jährige Angeklagte bei seiner Fahrt über die A27 am 16. August 2015 durch das fortwährende Tippen auf seinem Handy massiv abgelenkt war und deswegen einen Lastwagen auf der linken Fahrspur vor ihm zu spät gesehen hat.
Bei Notbremsung Kontrolle verloren
Bei der anschließenden Notbremsung verlor der Cuxhavener die Kontrolle über sein Fahrzeug und rammte ein Auto auf dem Seitenstreifen, das wegen einer Panne rechts abgestellt wurde. Durch die Wucht der Kollision wurde eine Person schwer verletzt, eine weitere starb später an den Unfallfolgen. Das Gericht hat den Prozess somit am Freitag, 1. Juli 2016, abgeschlossen.

Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger bei einem der früheren Verhandlungstage, war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Foto: Archivfoto Fischer