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Soziale Medien wie Facebook können wegen ihrer negativen Kommentare oftmals zu einer psychischen Belastung werden.

Foto: Carmen Jaspersen/dpa (Symbolfoto)

Cuxland

Wann Facebook-Pöbelei strafbar ist

25. Dezember 2021 // 16:05

Was muss man sich bei Facebook eigentlich an Pöbeleien bieten lassen? Richter Paul Stich vom Amtsgericht Geestland gibt einen Überblick.

Bei Ehrverletzung hört der Spaß auf

„Du bist ja krank!“, „Handwerker XY betrügt!“, „Müssen Ungeimpfte sich bald einen gelben Stern anheften?“ – Facebook strotzt vor verletzenden Kommentaren und Beschimpfungen. Genauso, wie im wahren Leben, muss man sich auch im Internet keine Ehrverletzung und Herabwertung gefallen lassen, stellt Richter Paul Stich vom Amtsgericht Geestland klar.

Beleidigung oder üble Nachrede?

Wer sich über Facebook-Kommentare ärgert, kann prüfen, ob die Äußerungen einer der strafrechtlich verfolgbaren Kategorien Beleidigung und üble Nachrede oder zumindest dem Bereich der herabsetzenden Bemerkung zugeordnet werden können.

Was man genau tun kann, wenn man sich bei Facebook beleidigt fühlt, lest Ihr im kostenlosen Artikel bei NORD|ERLESEN.

Wann Facebook-Pöbelei strafbar ist Was muss man sich bei Facebook eigentlich an Pöbeleien bieten lassen? Richter Paul Stich vom Amtsgericht Geestland gibt einen Überblick.