
Nach der Mindestlohnanpassung soll die Mindestlohnkommission wieder zuständig sein.
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Arbeitgeber erwägen Klage gegen Mindestlohn-Erhöhung
Arbeitgeber wollen mit einer Verfassungsklage gegen das von der Bundesregierung angekündigte Gesetz für 12 Euro Mindestlohn vorgehen.
Verletzung der Tarifautonomie
Dass die Ampelregierung ein Gesetz für 12 Euro Mindestlohn angekündigt hat, passt Deutschlands Arbeitgebern nicht. „So wie es im Moment von der Bundesregierung beabsichtigt wird, halte ich es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger.
Gesetz für Erhöhung der Lohnuntergrenze
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Anfang des Jahres ein Gesetz für eine Erhöhung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro noch in diesem Jahr vorlegen. Am 1. Januar steigt der Mindestlohn bereits von 9,60 auf 9,82 und zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Dulger kritisierte das geplante Gesetz als Bruch des Regierungsversprechens, „dass die Mindestlohnkommission der Wächter des Mindestlohns ist und nicht die Politik“, wie er sagte.
Ankündigung bereits am Wahltag
Bereits am Tag der Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum neuen Bundeskanzler hatte Bundesarbeitsminsiter Heil eine rasche Vorlage eines Gesetzes für die Mindestlohnerhöhung angekündigt. 12 Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlkampf-Versprechen von Scholz. Laut Scholz sollen bis zu zehn Millionen Erwerbstätige davon profitieren.
Mindestlohnkommission nach Anpassung wieder zuständig
Seit der Einführung des Mindestlohns hatte die Mindestlohnkommission mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften die Erhöhungsschritte vorgegeben. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP versprochen, dass die unabhängige Mindestlohnkommission nach der einmaligen Anpassung auf 12 Euro wieder über etwaige Erhöhungsschritte befinden werde. Dulger hielt das für fragwürdig: „Wir verändern jetzt mal den Mindestlohn, so wie wir wollen, und dann setzen wir die Kommission wieder ein.“ (dpa)