Eine Frau gießt mit Wasser aus einer Grundwasserpumpe ein Blumenbeet.

Eine Frau gießt mit Wasser aus einer Grundwasserpumpe ein Blumenbeet.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Niedersachsen & Bremen

Dürre

Bewässerung jetzt auch in Region Hannover eingeschränkt

Von dpa
5. Juli 2023 // 09:39

Aufgrund der Trockenheit und der angespannten Grundwassersituation gibt es in immer mehr Regionen Auflagen für den Wasserverbrauch. Bei Verstößen gegen die Regelung drohen teils hohe Strafen.

Die Region Hannover hat auf den niedrigen Grundwasserstand reagiert und schränkt die Bewässerung von Grünflächen ein. An diesem Donnerstag (6. Juli) tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die es den knapp 1,2 Millionen Einwohnern in der Region untersagt, ab einer Temperatur von über 24 Grad Celsius zwischen 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr Grünflächen zu bewässern, wie der Kommunalverband mitteilte. Dazu zählen Land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen.

Die Regelung gelte sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern, hieß es. „Wasser, das tagsüber ab der Temperaturmarke 24 Grad Celsius eingesetzt wird, verdunstet zum großen Teil ungenutzt“, sagte Regionspräsident Steffen Krach (SPD). Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Auch der Landkreis Göttingen beschränkte bereits an diesem Montag (3. Juli) die Wasserentnahmen zur Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr aus privaten Brunnen und dem Grundwasser. Wasserentnahmen aus Fließgewässern mittels technischer Pumpvorrichtungen seien ebenso nicht gestattet, teilte der Landkreis mit.

Zuvor hatten bereits andere Kommunen in Niedersachsen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Im Landkreis Nienburg dürfen Grünflächen ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius zwischen 11.00 und 19.00 Uhr nicht mehr beregnet werden.

Der Landkreis Gifhorn untersagt ebenfalls die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen. Die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Peine, Vechta und Grafschaft Bentheim erließen ebenso eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung von Grünflächen.

Die Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen verständigten sich mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz darauf, dass landesweit möglichst gleiche Regelungen zum Schutz der Ressource Wasser gelten sollten, teilte die Region Hannover mit.